Umbau Strahlenmedizin Haus 8, Los 1 Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 051 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Strahlenmedizin Haus 8, Los 1 Objektplanung Gebäude
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude notwendig
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Haus 8
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der folgenden, im Einzelnen vereinbarten Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Umbau Strahlenmedizin" im Haus 8.
Im Leistungsbild "Objektplanung, Teil 3":
- Abschnitt 1 "Gebäude und Innenräume" gemäß § 33 bis 37 HOAI 2021
"Leistungsphasen 2 bis 9"
- Abschnitt 2 "Freianlagen" gemäß § 38 bis 40 HOAI 2021
"Leistungsphase 3 und Leistungsphasen 5-9"
Weitere Leistungen:
- Bauphysik (thermische Bauphysik und Schallschutz/Raumakustik) soweit erforderlich
Die Aufgaben des Planers sind neben der Planung und Koordination der Baumaßnahmen für den Austausch der zwei vorhandenen Linearbeschleuniger im Untergeschoss, sämtliche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die für einen Weiterbetrieb des Gebäudes für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren erforderlich sind. Dazu gehören neben dem Austausch des bestehenden Aufzuges, räumliche Umstrukturierungen im Untergeschoss und 1. Obergeschoss, Schönheitsreparaturen im Inneren des Gebäudes, sowie Reparatur- und Sanierungsleistungen im Fassadenbereich.
Im Rahmen der Maßnahme sind auch umfängliche Umbau- und Neubaumaßnahmen der TGA geplant, die entsprechend zu integrieren und zu koordinieren sind. Grundsätzlich ist zu gewährleisten, dass immer mindestens ein Linearbeschleuniger für den Patientenbetrieb zur Verfügung steht.
Die angrenzenden Freianlagen sind nach Abschluss der Maßnahme wiederherzustellen und durch geeignete Pflanzungen aufzuwerten.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 2 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Strahlenmedizin Haus 8, Los 1 Objektplanung Gebäude
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RA13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.