Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 9011_084
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz - Abbrucharbeiten
Bauleistung Gewerk Abbrucharbeiten für Umbau und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum
Rochlitz, DE
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH plant den Umbau und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum Allgemeinen Pflege- und Gesundheitszentrum Rochlitz. Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden:
Los 84 – Abbrucharbeiten
• Alle Abbrucharbeiten verstehen sich aus Abbruch und Entsorgung!
• Trockenbauwände, incl. Ständerwerk und Dämmung ca. 1.450 m²
• Wandbekleidung aus Holz ca. 100 m²
• Tapete, Papier und Glasgewebe ca. 4.900 m²
• Wandfliesen ca. 2.100 m²
• WC-Trennwände ca. 85 m²
• Putzabtrag Wand in Kleinflächen ca. 140 m²
• Putzabtrag Decke in Kleinflächen ca. 45 m²
• Unterhangdecke, Gipsplatten und Raster ca. 1.950 m²
• Holzverkleidung Decke ca. 90 m²
• Aluminiumpaneel ca. 15 m²
• Bodenbelag Textil ca. 40 m²
• Bodenbelag glatt ca. 3.100 m²
• Bodenbelag Fliesen ca. 980 m²
• Sockelleisten verschiedenes Material ca. 430 m
• Fliesensockel ca. 880 m
• Estrich, d=60mm ca. 1.100 m²
• Fußbodendämmung, d= 60 mm ca. 390 m²
• Handläufe Holz ca. 380 m²
• Türen ca. 180 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz - Abbrucharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)