Lieferung von Restabfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2021-0124
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen-stellenangebote/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Restabfallbehältern
Lieferung von Restabfallbehältern
Ausgeschriebene Leistung
Kreisgebiet Kreis Steinburg
Lieferung von 6.500 Restabfallbehältern mit einem Volumen von 40 l in der Ausführung als bereits verbauter Einsatz in einen 120 l-Behälter
Ausgeschrieben
Kreisgebiet Kreis Steinburg
Lieferung von 19.250 Restabfallbehältern in verschiedenen Größen (60 l bis 1.100 l)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigen- und Verpflichtungserklärung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind das Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistung" und auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben nicht präqualifizierte Unternehmen zusätzlich zur Eigenerklärung einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Ab einem geschätzten
Auftragswert ab netto 20.000 € ist die Erklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH vorzulegen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, ist diese Erklärung auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften abzugeben. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 4 VGSH).
Die Mitgliedschaft des Auftragnehmers in der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. (GGAWB) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sofern sie aber besteht, soll diese nachgewiesen werden. Anforderungen und Nachweise, die sich auf den Ausschreibungsgegenstand beziehen, finden sich im Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3 genannten Link frei zugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter sowie die Anworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist
ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).