Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln für die Verwaltungsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2021-0179
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln für die Verwaltungsgebäude
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Büromöbeln
Haupt- und Personalamt
SG Organisation
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Rahmenvertrag Lieferung und Montage von Büromöbeln
Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Es erfolgt durch den Auftraggeber drei Monate vor Ende des Vertrags eine schriftliche Mitteilung, ob die Option der Verlängerung des Vertrages in Kraft tritt. Der Auftraggeber ist zum Abruf der Option nicht verpflichtet. Bei Nichtausübung der Option kann der Auftragnehmer keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln für die Verwaltungsgebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.