Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.
Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem
Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr
Mindestwert ca. 2.200.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 %
Superkraftstoff ca. 5 %
Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück
.
Sonderkarten
Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs möglich sein.
Akzeptanztankstellendichte
Los 1 Full - Service Dienstleisterkarte
Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.
Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein
Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein.
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.
Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem
Höchstwert ca. 1.800.000 l pro Jahr
Mindestwert ca. 1.000.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 90 %
Superkraftstoff ca. 10 %
Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.550 Stück
Akzeptanztankstellendichte
Los 2 Full - Service Dienstleisterkarte
Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]