Erneuerung Netzwerkinfrastruktur – Gesamtbauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.329.01.721

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unklinikum-leipzig.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2497075/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Netzwerkinfrastruktur – Gesamtbauüberwachung

Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.329.01.721
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Universitätsmedizin Leipzig ertüchtigt im Zeitraum 2021-2024 die Netzwerkinfrastruktur auf dem gesamten Campus an der Liebigstraße sowie den Außenstandorten und baut diese aus. Ziel ist der Aufbau eines dienstneutralen Netzwerkes, um verschiedene Szenarien des Betriebs vernetzter Informations- und Leitsysteme auf einer soliden und homogenen Netzwerk-Infrastruktur wirtschaftlich effektiv abbilden zu können.

Gegenstand dieses Auftrags ist die Bauüberwachung (LPH 8) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Koordination der einzelnen Maßnahmen. Dem künftigen Auftragnehmer obliegt zudem die Nachtragsprüfung als Teilelement der LPH 7.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind in den LPH 1 bis 3 sowie 6 und 7 bereits erbracht. Die Leistungsphase 5 wird baubegleitend durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dies gilt sowohl für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) als auch für die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Gegenstand dieses Auftrags ist die Bauüberwachung (LPH 8) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Koordination der einzelnen Maßnahmen. Dem künftigen Auftragnehmer obliegt zudem die Nachtragsprüfung als Teilelement der LPH 7.

Hinzu kommen Besondere Leistungen wie die Überprüfung der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung, die Durchführung von für die bauliche Umsetzung erforderlichen Nutzerabstimmungen und – darauf legt der Auftraggeber besonderen Wert – die Zusammenführung sämtlicher Tätigkeiten des künftigen Auftragnehmers in eine koordinierte Gesamtbauüberwachung nach Art eines Generalplaners mit nur einem Ansprechpartner. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in einem nicht unerheblichen Umfang auch Bauleistungen der KG 300 betroffen sind, die der künftige Auftragnehmer überwachen muss.

Die Vergütung soll in Anlehnung an die Regelungen der HOAI, also auf Basis anrechenbarer Kosten unter Zugrundelegung von Honorarzonen und -sätzen erfolgen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich bei den Gebäuden um unterschiedliche Objekte gem. § 11 HOAI handelt, erwartet allerdings auch, dass es aufgrund der für alle Objekte gleichartigen Planungsanforderungen zu Synergieeffekten kommt. Diese können über Abschläge vom Honorar abgebildet werden.

Die im Rahmen der Planung ermittelten Baukosten und anrechenbaren Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Kostenübersicht“, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Weitere Angaben hierzu werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Aufgabe / Sicherstellung Projekterfolg / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/02/2022
Ende: 10/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal drei Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings wie folgt vorgenommen.

Der Auftraggeber wird ein Auswahlgremium bilden und die Eignung der Bewerber auf der Grundlage einschätzen. Hierbei wird er folgende Punkte bewerten:

- vergleichbare Inhalte und Komplexität der Aufgabe der Referenzprojekte; (max. 10 Punkte; 50% Gewichtung)

- Erfahrung, Qualifikation und Bürozugehörigkeit der/des vorgesehenen Bauüberwacher/in/s (max. 10 Punkte, 50% Gewichtung)

Sollte damit keine Differenzierung möglich sein, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Besondere Leistungen der LPH 9 und Stellung einer Datenaustauschplattform

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Gem. § 75 Abs. 2 VgV

Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur“ für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter.

Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift des Studienzeugnisses zu erbringen.

b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.

c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV, sofern einschlägig; bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Planungsleistungen für die KG 300-400. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern.

Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.

Mindeststandard: Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils > 500.000 € netto.

b) Berufshaftpflichtversicherung: Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio € für Personenschäden (3-fach maximiert) und von 1,5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert) führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Sollte eine Berufshaftpflicht mit geringeren Deckungssummen bestehen, ist zusätzlich eine Eigenerklärung abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag), dass der Bewerber im Auftragsfall die Deckungssummen entsprechend erhöhen wird.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied vorzulegen. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandard: Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils > 500.000 € netto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Referenzen für erbrachte Leistungen

Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen.

Der Bewerber muss nachweisen, dass er vergleichbare Leistungen (Leistungserbringung mindestens der Leistungsphase 5-8) in den letzten bis zu 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die unten genannten Mindestbedingungen sind zu erfüllen. Der Bewerber soll maximal drei Projekte benennen.

Notwendige Angaben zu den (max. drei) Referenzprojekten auf selbst erstellter Anlage:

• Zeitpunkt der Beauftragung und der Inbetriebnahme, ggfs. nach Bauabschnitten gegliedert;

• Gesamtkosten des Referenzprojektes netto; getrennt nach KG gem. DIN 276

• Honorar netto

• Name, Mailadresse und Telefonnummer des Auftraggebers, der Auskunft zur Leistungserbringung des Bewerbers geben kann

• Projektbeschreibung mit den besonderen Herausforderungen (max. 3 Seiten A4).

Mindestbedingungen:

aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

• Umbau und Sanierung im laufenden Krankenhausbetrieb

• Nettokosten >12 Mio. €

bb) Nachweis eines Referenzprojektes (dabei kann es sich auch um dasselbe handeln wie unter aa), das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

• Bauüberwachung im Bereich Objektplanung Gebäude für ein Vorhaben mit anrechenbaren Kosten > 12 Mio. € netto

b) Eigenerklärung zur Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021 auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern.

c) Eigenerklärung zu den Personen des vorgesehenen Projektleiters und Stellvertreters auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“.

Mindestanforderung: Projektleiter Berufserfahrung mindestens 10 Jahre, Stellvertreter mindestens 5 Jahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestbedingungen an die Referenzen:

aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

• Umbau und Sanierung im laufenden Krankenhausbetrieb

• Nettokosten >12 Mio. €

bb) Nachweis eines Referenzprojektes (dabei kann es sich auch um dasselbe handeln wie unter aa), das folgende Mindestanforderungen erfüllt:

• Bauüberwachung im Bereich Objektplanung Gebäude für ein Vorhaben mit anrechenbaren Kosten > 12 Mio. € netto

Mindestanforderung an den Projektleiter/stellvetretenden Projektleiter: Berufserfahrung des Projektleiters mindestens 10 Jahre, Stellvertreter mindestens 5 Jahre.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75 VgV

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2021

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