Erneuerung Netzwerkinfrastruktur – Gesamtbauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.329.01.721
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unklinikum-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Netzwerkinfrastruktur – Gesamtbauüberwachung
Die Universitätsmedizin Leipzig ertüchtigt im Zeitraum 2021-2024 die Netzwerkinfrastruktur auf dem gesamten Campus an der Liebigstraße sowie den Außenstandorten und baut diese aus. Ziel ist der Aufbau eines dienstneutralen Netzwerkes, um verschiedene Szenarien des Betriebs vernetzter Informations- und Leitsysteme auf einer soliden und homogenen Netzwerk-Infrastruktur wirtschaftlich effektiv abbilden zu können.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Bauüberwachung (LPH 8) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Koordination der einzelnen Maßnahmen. Dem künftigen Auftragnehmer obliegt zudem die Nachtragsprüfung als Teilelement der LPH 7.
Leipzig, DE
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind in den LPH 1 bis 3 sowie 6 und 7 bereits erbracht. Die Leistungsphase 5 wird baubegleitend durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dies gilt sowohl für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) als auch für die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Bauüberwachung (LPH 8) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Koordination der einzelnen Maßnahmen. Dem künftigen Auftragnehmer obliegt zudem die Nachtragsprüfung als Teilelement der LPH 7.
Hinzu kommen Besondere Leistungen wie die Überprüfung der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung, die Durchführung von für die bauliche Umsetzung erforderlichen Nutzerabstimmungen und – darauf legt der Auftraggeber besonderen Wert – die Zusammenführung sämtlicher Tätigkeiten des künftigen Auftragnehmers in eine koordinierte Gesamtbauüberwachung nach Art eines Generalplaners mit nur einem Ansprechpartner. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in einem nicht unerheblichen Umfang auch Bauleistungen der KG 300 betroffen sind, die der künftige Auftragnehmer überwachen muss.
Die Vergütung soll in Anlehnung an die Regelungen der HOAI, also auf Basis anrechenbarer Kosten unter Zugrundelegung von Honorarzonen und -sätzen erfolgen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich bei den Gebäuden um unterschiedliche Objekte gem. § 11 HOAI handelt, erwartet allerdings auch, dass es aufgrund der für alle Objekte gleichartigen Planungsanforderungen zu Synergieeffekten kommt. Diese können über Abschläge vom Honorar abgebildet werden.
Die im Rahmen der Planung ermittelten Baukosten und anrechenbaren Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Kostenübersicht“, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Weitere Angaben hierzu werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgen.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal drei Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings wie folgt vorgenommen.
Der Auftraggeber wird ein Auswahlgremium bilden und die Eignung der Bewerber auf der Grundlage einschätzen. Hierbei wird er folgende Punkte bewerten:
- vergleichbare Inhalte und Komplexität der Aufgabe der Referenzprojekte; (max. 10 Punkte; 50% Gewichtung)
- Erfahrung, Qualifikation und Bürozugehörigkeit der/des vorgesehenen Bauüberwacher/in/s (max. 10 Punkte, 50% Gewichtung)
Sollte damit keine Differenzierung möglich sein, entscheidet das Los.
Besondere Leistungen der LPH 9 und Stellung einer Datenaustauschplattform
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gem. § 75 Abs. 2 VgV
Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur“ für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter.
Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift des Studienzeugnisses zu erbringen.
b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV, sofern einschlägig; bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied.
a) Eigenerklärung Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Planungsleistungen für die KG 300-400. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern.
Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
Mindeststandard: Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils > 500.000 € netto.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio € für Personenschäden (3-fach maximiert) und von 1,5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert) führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Sollte eine Berufshaftpflicht mit geringeren Deckungssummen bestehen, ist zusätzlich eine Eigenerklärung abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag), dass der Bewerber im Auftragsfall die Deckungssummen entsprechend erhöhen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied vorzulegen. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Mindeststandard: Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils > 500.000 € netto.
a) Referenzen für erbrachte Leistungen
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er vergleichbare Leistungen (Leistungserbringung mindestens der Leistungsphase 5-8) in den letzten bis zu 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die unten genannten Mindestbedingungen sind zu erfüllen. Der Bewerber soll maximal drei Projekte benennen.
Notwendige Angaben zu den (max. drei) Referenzprojekten auf selbst erstellter Anlage:
• Zeitpunkt der Beauftragung und der Inbetriebnahme, ggfs. nach Bauabschnitten gegliedert;
• Gesamtkosten des Referenzprojektes netto; getrennt nach KG gem. DIN 276
• Honorar netto
• Name, Mailadresse und Telefonnummer des Auftraggebers, der Auskunft zur Leistungserbringung des Bewerbers geben kann
• Projektbeschreibung mit den besonderen Herausforderungen (max. 3 Seiten A4).
Mindestbedingungen:
aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Umbau und Sanierung im laufenden Krankenhausbetrieb
• Nettokosten >12 Mio. €
bb) Nachweis eines Referenzprojektes (dabei kann es sich auch um dasselbe handeln wie unter aa), das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Bauüberwachung im Bereich Objektplanung Gebäude für ein Vorhaben mit anrechenbaren Kosten > 12 Mio. € netto
b) Eigenerklärung zur Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021 auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern.
c) Eigenerklärung zu den Personen des vorgesehenen Projektleiters und Stellvertreters auf dem Formblatt „Teilnahmeantrag“.
Mindestanforderung: Projektleiter Berufserfahrung mindestens 10 Jahre, Stellvertreter mindestens 5 Jahre.
Mindestbedingungen an die Referenzen:
aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
aa) Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Umbau und Sanierung im laufenden Krankenhausbetrieb
• Nettokosten >12 Mio. €
bb) Nachweis eines Referenzprojektes (dabei kann es sich auch um dasselbe handeln wie unter aa), das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Bauüberwachung im Bereich Objektplanung Gebäude für ein Vorhaben mit anrechenbaren Kosten > 12 Mio. € netto
Mindestanforderung an den Projektleiter/stellvetretenden Projektleiter: Berufserfahrung des Projektleiters mindestens 10 Jahre, Stellvertreter mindestens 5 Jahre.
§ 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.