Baubegleitende Leistungen im Breitbandausbau Zweckverband Breitband Marsch und Geest Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-ZBMG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbmg.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Leistungen im Breitbandausbau Zweckverband Breitband Marsch und Geest
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe baubegeitende Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 einschließlich der Leistungen zu Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der
Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Die Ausschreibung unterteilt sich in die auszubauenden weißen Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - weiße Flecken
Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe
Los-Nr.1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 bis 9 in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der Leistungen für Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die baubegleitenden Leistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber
im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. .
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf)
Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe
Los-Nr.2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 bis 9 in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der Leistungen für Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die baubegleitenden Leistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber
im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. .
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Einreichung Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Einreichung Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular - Anlage 08),
c) Einreichung Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (bereitgestelltes Formular - Anlage 09).
a)Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i.S. des § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Auftraggeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Vorlage einer Bonitätsauskunft (Creditreform oder entsprechend), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
c) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Hierzu
hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (bereitgestelltes Formular - Anlage 10)
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
Personen- und Sachschäden 3.000.000. EUR
Vermögens- bzw. sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten
(bereitgestelltes Formular - Anlage 11) von bereits durchgeführten FTTB/H Netzausbauprojekten bzgl. der Bauüberwachung mit Angabe insb. des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung.
Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind maximal 4 Referenzen zu benennen.
b) Studien- und Ausbildungsnachweise:
- Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Oberbauleiters
(Angaben über die Qualifikation des Oberbauleiters, berufliche Qualifikation, Weiterbildung und Zertifizierung)
- Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des örtlichen Bauüberwachers
(Angaben über die Qualifikation des örtlichen Bauüberwachers, berufliche Qualifikation, Weiterbildung und Zertifizierung)
A) Referenzen:
Mindestvoraussetzung für Los 1 sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(1) Gegenstand der Bauüberwachung war ein FTTB/H Netz,
(2) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Bauüberwachung (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI) zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurde mindestens die Leistungsphase 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und abgeschlossen
(3) die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das Bauprojekt beliefen sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
(4) im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1500 Gebäudeanschlüsse realisiert,
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Mindestvoraussetzung für Los 2 sind 2 mit diesem Auftrag
vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(1) Gegenstand der Bauüberwachung war ein FTTB/H Netz,
(2) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Bauüberwachung (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI) zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurde mindestens die Leistungsphase 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und abgeschlossen
(3) die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das Bauprojekt beliefen sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
(4) im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 70 Gebäudeanschlüsse realisiert.
Es müssen für den Fall, dass auf beide Lose geboten wird, nicht für beide Lose im Vergleich zu dem jeweils anderen Los zwei unterschiedliche Referenzen vorliegen. Es genügt, wenn insgesamt zwei Referenzen vorliegen, die die vorgenannten Anforderungen beider Lose erfüllen.
B) Qualifikation und Erfahrung des Oberbauleiters:
Für den Oberbauleiter ist die Qualifikation eines Ingenieurs (Fachrichtung Tiefbau oder Telekommunikation) oder eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 04 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 04a Erklärung Zuwendungsvoraussetzungen des Landes S-H
- Anlage 12 (a und b) Angebotspreisblätter (losweise)
- Anlage 06 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
- Anlage 07 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 05) vorzulegen.
c) Falls die Leistungen oder Teile von Leistungen im Falle der Eignungsleihe nicht durch den Bieter selbst erbracht werden, sind hierfür die Nachunternehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat hierzu die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 06) sowie die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 07) vorzulegen. Eine Eignungsleihe ist unter Beachtung des § 47 VgV möglich. Wird eine Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bieter bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen im Rahmen des Angebotes eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen.
d) Vertraulichkeitserklärung:
Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) werden nur Bietern zur Verfügung gestellt, die eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 21 (a und b)) für diese Unterlagen abgeben. Diese Daten können zur Unterstützung der Angebotserstellung dienen.
e) Die Abgabe von Nebenangeboten § 35 VgV ist unter den folgenden Vorgaben zulässig:
Nebenangebote müssen sämtliche Mindestanforderungen für die Abgabe der Hauptangebote erfüllen. Ein Nebenangebot kann von dem Hauptangebot abweichende Angebotspreise enthalten, unetr der Bedingung, dass beide Lose an den Bieter bezuschlagt werden. Der Auftraggeber macht insoweit von der Möglichkeit gemäß § 30 Abs. 3 VgV Gebrauch. Die Angebotswertung erfolgt dennoch losweise. Ein Nebenangebot kann nur dann den Zuschlag erhalten, wenn es für sämtliche der hierin enthaltenen Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot enthält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRLGM
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.