ANGEBOTSPHASE_Erschließung StrandOrt Kiel, Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: KON_21002_Kiel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kiwi-kiel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://kiwi-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ANGEBOTSPHASE_Erschließung StrandOrt Kiel, Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) beabsichtigt, die Fläche des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel (Falckensteiner Str. 2-4, 24159 Kiel) grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes gewerblich und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen. Die Revitalisierung dieses Standortes geht einher mit den Zielen nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden und schafft die erstmalige öffentliche Erschließung und bietet gleichzeitig die Chance einer verbesserten Erschließung des südlichen Teils des Falckensteiner Strandes sowie der Seefestung Friedrichsort insbesondere für den Umweltverbund.
Gegenstand des Auftrags ist die Projektsteuerung in den Projektstufen AHO 1-5 für die Erschließung und Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel. Weitere Informationen siehe Bekanntmachung II.2.4 sowie Anlage Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Industrie- und Gewerbegebiet StrandOrt Kiel Falckensteiner Straße 2-4 24159 Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) beabsichtigt, die Fläche des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel (Falckensteiner Str. 2-4, 24159 Kiel) grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes gewerblich und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen. Die Revitalisierung dieses Standortes geht einher mit den Zielen nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden und schafft die erstmalige öffentliche Erschließung und bietet gleichzeitig die Chance einer verbesserten Erschließung des südlichen Teils des Falckensteiner Strandes sowie der Seefestung Friedrichsort insbesondere für den Umweltverbund.
Gegenstand des Auftrags ist die Projektsteuerung in den Projektstufen AHO 1-5 für die Erschließung und Revitalisierung des Industrie- und Gewerbegebietes StrandOrt Kiel.
Insbesondere gehören dazu die folgenden Leistungen:
- Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten (Projektmanagement)
- Erstellung und Fortführung eines Zeit- und Maßnahmenplans
- Erstellung einer aktualisierten Kostenprognose/-kalkulation
- Untersuchung des Status Quo auf dem Gelände (Bestandsgebäude, Infrastruktur)
- Städtebauliche Neuordnung des Gesamtgeländes
- Stakeholder-Management und -beteiligung
- Erbringung von Projektsteuerungs-, Controlling- und Koordinierungsleistungen für alle öffentlichen Flächen und Infrastrukturen:
- Schaffung baurechtlicher Festsetzungen
- Abriss abgängiger öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen
- Revitalisierung der verkehrlichen Infrastruktur
- Umweltverträglichkeit (Ausgleich und Ersatzmaßnahmen)
- Entwicklung eines ressourceneffizienten Energiekonzepts
- Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts
- Entsorgungskonzept von Regen- und Schmutzwasser
- Klärung umweltrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren.
- Durchführung von Vergaben im Rahmen der geltenden Verwaltungsvorschriften
- ggf. Ausschöpfen und Abarbeiten von Förderprogrammen
- Verantwortlichkeit für Vertragswesen, Versicherungen etc.
- Vorbereitung und Durchführung der Übergabe nach Abschluss an die LHK
Weitere Informationen sind der Anlage Projekt-und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Besondere Leistungen (falls erforderlich) werden nach Abstimmung mit dem AG über Nachträge geregelt.
Das Gesamtprojekt (Ankauf und Entwicklung) wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorgestellt. Hierzu gibt es die mündliche Aussage, dass dieses Projekt unter GRW-Fördergesichtspunkten ("Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur") förderfähig und förderwürdig sei und das Projekt in der Prioritätenliste geführt werde. Es wird derzeit mit GRW-Fördermitteln von rund 15,7 Mio. EUR (brutto) unter der Voraussetzung kalkuliert, dass ausreichend Fördermittel beim Land Schleswig-Holstein im angefragten Förderzeitraum vorhanden sind.
Die LHK wird im Zuge der Projektentwicklung versuchen, nicht nur GRW-Fördermittel zu erhalten, sondern sich auch um weitere Bundes-, EU- und weiteren Landesfördermittel mit dem Förderziel u.a. der Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsförderung bemühen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsvertrag für die Erschließung und Revitalisierung Industrie- und Gewerbegebiet Kiel StrandOrt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.dreso.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche Vergabeunterlagen einschl. Bewerberbogen und Anlagen sowie im laufenden Bewerbungsverfahren eingestellte Hinweise/Anfragen/Korrekturen sind kostenlos im Vergabeportal abrufbar. Es erfolgt kein Versand per E-Mail oder per Post.
2. Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich laufend über Änderungen und Fragen/Antworten zum Verfahren auf der Vergabeplattform zu unterrichten.Ein Hinweis auf bereitgestellte Fragen und Antworten per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
3. Änderungen des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig.
4. Bewerber*Innengemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter*In sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber/innengemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber/innengemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
5. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer*In (NU). Die Auftraggeberin behält sich bei Bewerber/innen oder Bewerber/innengemeinschaften mit demselben/derselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bieter*Innengesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch Gegenstand des Bieter/Innengespräches werden.
6. Sofern der/die Bewerber*In eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
7. Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform, durch Signatur oder qualifizierte Signatur als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z.B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
8. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. §17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe.
9. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-COVID 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen.
10. Rückfragen bitte bis 31.03.2021, 12.00 Uhr ausschließlich schriftlich über das Bieterportal.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8RAPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags