Digitalisierung Sächsische Bauverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/13

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung Sächsische Bauverwaltung

Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung verfolgt das Ziel, landesweit die vollständige Digitalisierung der Sächsischen Bauverwaltung (end to end) zu befördern. Hierin eingeschlossen ist die Implementierung einschlägiger Standards wie XBau für einen gleichmäßigen Einsatz bei allen sächsischen Bauaufsichtsbehörden.

Verwaltungskunden soll es ermöglicht werden, alle baurechtlichen Verwaltungsverfahren digital auszulösen, an ihnen digital mitzuwirken und die Verfahrensergebnisse digital ausgeliefert zu erhalten. In den Bauaufsichtsbehörden sollen umfassend Informationstechnik eingesetzt und Prozessabläufe optimiert werden, um die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, transparent und effizient zu gestalten. Verfahrensbeteiligte (öffentliche und nicht-öffentliche) sollen digital in die Leistungserbringung einbezogen werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung führt dazu ein Pilotprojekt Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen unter enger Einbindung des kommunalen Bereichs, insbesondere durch Einbeziehung von Pilotkommunen, durch.

In einem ersten Schritt wurde eine Machbarkeitsstudie zur Digitalisierung der Bauaufsichtsverwaltung im Freistaat Sachsen mit Stand vom 6. Februar 2020 erstellt, welche eine erste Grundlage für das Pilotprojekt „Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen“ (Prototyping) sein soll. Die Machbarkeitsstudie zeigt rechtliche und technische Rahmenbedingungen auf, die den unteren Bauaufsichtsbehörden eine durchgehend medienbruchfreie Bearbeitung von Bauanliegen erlaubt. Es wurden digital lesbare Prozessmodelle (Modellierung in Business Process Model and Notation - BPMN) sowie eine Road-Map erarbeitet mit Aussagen dazu, in welchen Schritten und mit welchem Aufwand bzw. welchen Ressourcen der Digitalisierungsprozess in der sächsischen Bauverwaltung befördert werden kann. Zudem ist eine Heat-Map sowie ein DTOM erstellt worden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber das Prototyping mit der Option der Umsetzung im gesamten Freistaat Sachsen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Pilotprojektes „Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen“ (Prototyping) soll unter Heranziehung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ein Prototyp entwickelt, in Pilotkommunen getestet und evaluiert werden mit dem Ziel eines landesweiten Einsatzes.

Dies umfasst insbesondere

• als ersten prioritären Meilenstein zur Gesamtlösung die termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2022,

• die Konzeptionierung einer Zielarchitektur/Prototyp, wobei insbesondere

- innovative Ansätze umfassend zu betrachten sind und

- zukunftsorientierte sowie systemoffene Lösungsansätze insbesondere im Hinblick auf perspektivische Zukunftsfunktionen des Antragsportals (z. B. Einbindung von Geodaten),

- Automatisierungsprozesse bei der Antragstellung,

- Dunkelverarbeitung,

- BIM-basierter Bauantrag,

- eine Plattform /Projektraum insbesondere zur Beteiligung von Ämtern und anderer am Verfahren zu Beteiligende sowie

- Nutzung des Projektraums, auch im Vorfeld der Antragstellung für Voranfragen an Baubehörde, als Ablage (keine Langzeitarchivierung) und zur Abfrage von Geodateninhalten (z. B. Festlegungen des B-Plans) und deren Speicherung im Projektraum

zu prüfen und entwickeln sind.

Hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:

- die Implementierung einschlägiger Standards wie XBau/XPlanung,

- die Kommunikation im Vorfeld der Antragstellung,

- eine einfache und intuitive Antragstellung unter Einbeziehung und Abfrage von Fachdaten,

- die digitale Fortschreibung der Bauvorlagen,

- der umfassende Einsatz von Informationstechnik in den unteren Bauaufsichtsbehörden,

- die digitale Einbeziehung öffentlicher Stellen (zu beteiligende Behörde, Gemeinde und Widerspruchsbehörde), sonstiger Dritter (z. B. Nachbarn) in die Leistungserbringung,

- Registeranbindung (z. B. Berufsverzeichnisse Ingenieure und Architekten),

- Anbindung sächsischer Komponenten wie Servicekonto, Postfach, Bezahlfunktionen, GeoBAK sowie weitere Infrastrukturkomponenten wie insbesondere des kommunalen Integrationsdienstes aufzuzeigen und ihre Umsetzbarkeit zu erproben,

- Überprüfung und erforderlichenfalls Optimierung der kulturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzung der digitalen Arbeit und der Geschäfts-/Verfahrensprozesse in den Pilotkommunen,

- Kompatibilität mit bereits vorhandenen IT-Systemen der jeweiligen Pilotkommunen soweit möglich.

• In Abhängigkeit von der Konzeptionierung die landesweite digitale Verfahrensführung end-to-end (d.h. bereits im Vorfeld der Antragstellung, Antrag, Verfahrensführung bis zum Bescheid und den nachfolgenden Verwaltungsverfahren) bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2025 (rollout und Betrieb)

Für das Pilotprojekt sind gleichzeitig eine auftragsbegleitende qualifizierte Projektsteuerung und ein Projektmanagement vom Auftragnehmer einzurichten und durchzuführen.

Von Seiten des Auftraggebers wird ein projektbegleitender Lenkungsausschuss eingerichtet.

Die Pilotprojektlaufzeit ist insgesamt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis 31.12.2025 angesetzt.

Das Pilotprojekt hat dabei in zwei Schritten zu erfolgen:

1. Phase bis 31.12.2022:

• Vorbereitung der Pilotierung mit u.a. Erstellung Konzept Organisation und Projektablauf sowie Erstellung erstes Umsetzungskonzept zur Pilotierung/ Prototyping,

• Pilotierung Antragsportal, d.h. als erster prioritärer Meilenstein termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs (Die im Rahmen der OZG-Themenbearbeitung „Bauen und Wohnen erarbeiteten und geplanten EfA-Lösungen sind dabei prüfend heranzuziehen)

• Pilotierung Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen

• Evaluation

• Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der elektronischen Antragsverfahren

• Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)

2. Phase bis 31.12.2025 (optional):

• Pilotierung Prototyp mit Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen, insbesondere

• Pilotierung Integrationsdienst

• Pilotierung Beteiligungsportal

• Fortlaufend: Pilotierung Anbindung der Pilotkommunen

• Evaluation

• Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der elektronischen Verwaltungsverfahren

• Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)

Gegenstand der Ausschreibung sind dabei beide vorgenannten Phasen des Pilotprojektes, wobei die 2. Phase als Option Teil der Ausschreibung ist.

Durch den Auftragnehmer werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber zusammen mit den relevanten Anwendergruppen und unter Heranziehung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einer Vorbereitungsphase die notwendigen organisatorischen und konzeptionellen Maßnahmen zur Projektsteuerung/Projektmanagement und zur Umsetzung des Pilotprojektes/Prototyping durchgeführt. Je nach Projektverlauf soll eine Nachsteuerung erfolgen.

In der Pilotierungsphase (Phase 2 (optional) ) wird auf der Grundlage der konkret gefundenen organisatorischen und konzeptionellen Lösungen ein Prototyp für die gesamte Bauverwaltung vom Auftragnehmer entwickelt und in den am Pilotprojekt beteiligten Pilotkommunen implementiert und getestet. Im Vorgriff und zur termingerechten Umsetzung der Anforderungen des OZG, erfolgt die Pilotierung und Umsetzung der digitalen Antragstellung im Vorgriff dazu bis Ende 2022. Im Rahmen einer Evaluation sind die Ergebnisse der Pilotierung auszuwerten und soweit erforderlich Verbesserungen bzw. Nachsteuerungen vorzunehmen.

Für eine landesweite Umsetzung des Referenzantragportals sowie der final gefundenen Referenzarchitektur/ Prototyping ist jeweils eine Umsetzungsempfehlung zu erarbeiten. Zu wesentlichen Meilensteinen des Pilotprojektes ist ein Zwischenbericht vorzulegen sowie zum Abschluss des Pilotprojektes ein Abschlussbericht. Wesentliche Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse sind dabei auf ihre Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Methodik und Terminplanung / Gewichtung: 25 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 25 Prozent
Preis - Gewichtung: 50 Prozent
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

optionale Beauftragung von Phase 2; siehe Vergabeunterlage

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-527814
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung Sächsische Bauverwaltung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben wird, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2021

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