16-III-21-016; Rück-Neubau des Geschwister Scholl Hauses Uetersen, Planungsleist. LPH 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 16-III-21-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]78
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-III-21-016; Rück-Neubau des Geschwister Scholl Hauses Uetersen, Planungsleist. LPH 1-3
Architekten-Ingenieurleistung zu den Leistungsphasen 1-3 für den Rück-Neubau Geschwister Scholl Haus in Uetersen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Uetersen überlegt aufgrund des hohen Platzbedarfes und den Schwierigkeiten mit dem Brandschutz am bestehenden Gebäude einen multifunktionalen Neubau zu erstellen.
Dabei soll in mehreren Bauabschnitten der Neubau erstellt werden und der Rückbau des Bestandgebäudes vollzogen werden.
Der Neubau soll für unterschiedliche Zwecke genutzt werden:
- Hausaufgabenhilfe
- Schultheater
- Klassen für Förderunterricht
- Räume für die Stadtjugendpflege
- Gruppenräume für das Förderzentrum
- Konferenzräume für das Förderzentrum
- Büro- und Beratungsräume für das Förderzentrum
- Computerräume
- Büro und Beratungsräume der Berufsvorbereitung
- Klassenräume für die türkische Schule
- Räume für die Nachmittagsbetreuung
- Räume für zwei Kindergartengruppen
Der Platzbedarf wird auf 3500m² geschätzt, zuzüglich 500m² für Nebenräume.
Für das Außengelände wird ein Platzbedarf von ca. 3000m² angenommen. Außerdem sollen mindestens 30 Stellplätzen für PKW vorgesehen werden.
Diese Maßnahme soll bis zur Genehmigungsplanung (LPH 3) geplant werden.
Die Baubeschreibung und alle zur Verfügung gestelleten Unterlagen wurden vom Auftraggeber Stadt Uetersen, Fachdienst III Planen/ Bauen (Auftraggeber) erstellt und sind bindend.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 10.01.2022 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption 3 Monate
siehe Leistungsbeschreibung.
Optional kann danach eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-8 beauftragt werden
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister , Architektenkammer ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung
— Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Für die Auftragsvergabe sind Nachweise über die Berufsbezeichnung sowie einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personenschäden und für Sachschäden, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der Architektenkammer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. "Europäische Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste)
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsleistungen vergleichbar sein. Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte der letzten 10 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Hierbei ist zu beachten, dass öffentliche Gebäude, speziell Kindergärten und Schulen anzugeben sind.
-Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen. Die Nachunternehmen legen eine eigene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
-Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen.
Die Unternehmen legen eine eigene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Vertragserfüllungsbürgschaft (5 Prozent der Auftragssumme) gem. Formblatt 12_Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).