Rahmenvertrag Agenturleistungen für Stellenausschreibungen Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2111
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Agenturleistungen für Stellenausschreibungen
Das HZDR beabsichtigt die Neuvergabe eines Rahmenvertrages an ein Unternehmen zur Erbringung von Agenturleistungen für Stellenausschreibungen.
Das HZDR beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages an ein Unternehmen für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Online-Jobbörsen (u.a. Stepstone.de, Stellenanzeigen.de, sz-online.de, Stellenmark.FAZ.net, Jobvector.de, Heise Job, ResearchGate, Academiceurope.com, Academics, Academics Positions, jobsciencecareers.org, earthworks-jobs.com, physicsworld.com inkl. cerncourier.com, Deutsche Ges. für med. Physik (DGMP), LinkedIn (CPC), Indeed Premium) sowie die Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Online-Jobbörsen und Social Media Plattformen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit kündigt. Eine Verlängerung über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit automatisch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nov./Dez. 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]