Abfalllogistikleistungen im Kreis Dithmarschen Referenznummer der Bekanntmachung: AL AWD 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalllogistikleistungen im Kreis Dithmarschen
Die Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH (AWD) schreibt Abfalllogistikleistungen im Kreis Dithmarschen in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Lose gegliedert.
Der zu vergebende Auftrag umfasst folgende Leistungen:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Grünabfall und Weihnachtsbäumen
Los 3: Abfalllogistikleistungen für Wechselcontainer
Einsammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) im Kreis Dithmarschen
In diesem Los gegenständlich ist die Einsammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier, Pappe, Kartonagen (PPK). Die eingesammelten gegenständlichen Abfälle sind zu der jeweils zugewiesenen Übergabestelle zu befördern.
Die Sammlung erfolgt in einem behältergebundenen Sammelsystem. Zusätzlich ist auch eine Depotcontainersammlung von PPK gegenständlich.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2035 (4 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2038 (3 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2033 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung Nr. 1: Einsatz von zusätzlichen Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) im Rahmen der gegenständlichen Einsammelleistungen. Der Auftraggeber kann frühestens am 01.01.2023 die Ausübung dieser Option anmelden. Die Umsetzung hat danach binnen maximal zwei Jahren nach der Anmeldung zu erfolgen.
Optionale Leistung Nr. 2: Ausrüstung aller auftragsgegenständlich eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge mit den technischen Komponenten eines Ident-Systems und Einrichtung/Einführung des Ident-Systems inklusive einer Datenschnittstelle zum Auftraggeber und Betrieb des Ident-Systems nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann frühestens am 31.12.2024 die Ausübung dieser Option anmelden. Die Umsetzung hat danach binnen maximal eines Jahres nach der Anmeldung zu erfolgen.
Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Grünabfall und Weihnachtsbäumen im Kreis Dithmarschen
In diesem Los gegenständlich ist die Einsammlung von Sperrmüll, Grünabfall und Weihnachtsbäumen. Die eingesammelten gegenständlichen Abfälle sind zu der jeweils zugewiesenen Übergabestelle zu befördern.
Die Sperrmüllsammlung erfolgt in einem System auf Abruf.
Die Sammlung von Grünabfall und Weihnachtsbäumen erfolgt im Rahmen saisonaler Straßensammlungen.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2035 (4 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2038 (3 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2033 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung Nr. 1: Einsatz von zusätzlichen Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) im Rahmen der gegenständlichen Einsammelleistungen. Der Auftraggeber kann frühestens am 01.01.2023 die Ausübung dieser Option anmelden. Die Umsetzung hat danach binnen maximal zwei Jahren nach der Anmeldung zu erfolgen.
Abfalllogistikleistungen für Wechselcontainer
In diesem Los gegenständlich sind Transporte von im Kreis Dithmarschen aufgestellten Wechselbehältern zu der jeweils vom Auftraggeber zugewiesenen Übergabestelle.
Bei den Wechselbehältern handelt es sich um Absetzcontainer, Abrollcontainer und Abrollpresscontainer.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2035 (4 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.03.2038 (3 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.03.2033 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung Nr. 1: Einsatz von zusätzlichen Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) im Rahmen der gegenständlichen Einsammelleistungen. Der Auftraggeber kann frühestens am 01.01.2023 die Ausübung dieser Option anmelden. Die Umsetzung hat danach binnen maximal zwei Jahren nach der Anmeldung zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung,
- aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Abfalllogistikleistungen) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen).
- Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft und einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bieter im Auftragsfall in der Lage ist eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut in Höhe von 5 % des jährlichen Brutto-Auftragswertes für ein Kalenderjahr auf Basis der Auswertungsmengen gemäß Vergabeunterlagen ohne Berücksichtigung der Preisgleitung zu stellen. Dieser Nachweis ist nur durch den Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
Jahresabschlussbericht, Bilanz u. GuV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2018, 2019, 2020 - 2020 ggf. vorläufig), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 1 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
(2) Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
(2) Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 3 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
(2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Einsammlung von Abfällen in einem System auf Abruf mit mindestens 1.250 Abrufen innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
++++
Generell gilt:
Eine sog. "Know-how-Leihe" ist nicht zugelassen.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 1 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 2 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für die Abgabe eines Angebots auf Los 3 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die Einsammlung von Abfällen in einem System auf Abruf mit mindestens 1.250 Abrufen innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
(3) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umwelthaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umweltschadensversicherung
- Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
(4) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten
Verfahrensrechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen;
(5) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
(6) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRL41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]