Fäkalienentsorgung aus dezentralen Abwasseranlagen (DzA) im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 307.0/RV/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalienentsorgung aus dezentralen Abwasseranlagen (DzA) im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Dresden
Fäkalienentsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in 2 Einzugsgebieten Los 1 rechtselbisch, Los 2 linkselbisch
Die Entsorgung umfasst das sachgerechte Absaugen von Bodenschlamm, Schwimmschlamm und Abwasser aus den o. g. Abwasseranlagen und die Abfuhr dieser Stoffe zur Fäkalienannahmestation der SEDD am Flügelweg
Dresden, rechtselbisch
Dresden, DE
Fäkalienentsorgung aus abflusslose Sammelgrube für gesamtes häusliches Abwasser (ASG), Fäkaliengruben abflusslos, vollbiologischen Kleinkläranlage (VKKA), Mehrkammerabsetz- und Ausfaulanlagen (MKA), Sickergruben, rechtselbisch mit Saug- und Spültechnik (ca. 6.300 m³/a).
Die Entsorgung umfasst das sachgerechte Absaugen von Bodenschlamm, Schwimmschlamm und Abwasser und die Abfuhr dieser Stoffe
zur Fäkalienannahmestation der SEDD am Flügelweg. Bei der Außerbetriebnahme einer DzA ist lt. Entwässerungssatzung eine
Endreinigung vorzunehmen.
Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die Annahme der Bestellungen vom Kunden und Erstellung der Tourenpläne, digitale Übermittlung
der Entsorgungsdaten, Ausdruck von Bons vor Ort, Entsorgungsnachweis mittels Bons und die Teilnahme am halbjährlich stattfindenden
Erfahrungsaustausch.
Für den Nachweis der Entsorgungen gegenüber dem Kunden und dem AG und zur Rechnungslegung ist nur eine revisionssichere
Software statthaft. Sollte der AN bisher noch keine diesbezügliche Software nutzen, ist eine dreimonatige Übergangslösung mit
Entsorgungsnachweisen in Papierform möglich.
Die Entsorgung ist innerhalb von 14 Kalendertagen einzutakten.
Vertragsverlängerung um 2 Jahre
Dresden, linkselbisch
Dresden, DE
Fäkalienentsorgung aus abflusslose Sammelgrube für gesamtes häusliches Abwasser (ASG), Fäkaliengruben abflusslos, vollbiologischen Kleinkläranlage (VKKA), Mehrkammerabsetz- und Ausfaulanlagen (MKA), Sickergruben, linkselbisch mit Saug- und Spültechnik (ca. 4.100 m³/a).
Die Entsorgung umfasst das sachgerechte Absaugen von Bodenschlamm, Schwimmschlamm und Abwasser und die Abfuhr dieser Stoffe
zur Fäkalienannahmestation der SEDD am Flügelweg. Bei der Außerbetriebnahme einer DzA ist lt. Entwässerungssatzung eine
Endreinigung vorzunehmen.
Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die Annahme der Bestellungen vom Kunden und Erstellung der Tourenpläne, digitale Übermittlung
der Entsorgungsdaten, Ausdruck von Bons vor Ort, Entsorgungsnachweis mittels Bons und die Teilnahme am halbjährlich stattfindenden
Erfahrungsaustausch.
Für den Nachweis der Entsorgungen gegenüber dem Kunden und dem AG und zur Rechnungslegung ist nur eine revisionssichere Software statthaft. Sollte der AN bisher noch keine diesbezügliche Software nutzen, ist eine dreimonatige Übergangslösung mit Entsorgungsnachweisen in Papierform möglich.
Die Entsorgung ist innerhalb von 14 Kalendertagen einzutakten.
Vertragsverlängerung um 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dresden, rechtselbisch
Ort: Niederau
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dresden, linkselbisch
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert des Auftrages wird gemäß VgV § 5 (2) zur Wahrung der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.