Realisierungswettbewerb FH Kiel / Neubau der Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb FH Kiel / Neubau der Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur
Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur an der Fachhochschule Kiel beabsichtigt das Land Schleswig-Holstein den Neubau eines Gebäudes mit den für die modernen, zukunftsorientierten Studiengänge notwendigen Flächen und Räumen. Die erforderlichen Stellflächen für PKW sind in einer Tiefgarage/Parkdeck nachzuweisen. Der bereits im Wintersemester 2018/19 gestartete Studiengang Bauingenieurwesen ist bislang in drei temporären Gebäuden auf dem Campus sowie in extern angemieteten Flächen untergebracht. Voraussichtlich zum Wintersemester 2023/24 wird der Studiengang Architektur eingerichtet, der ebenfalls vorübergehend auf unterschiedliche Standorte auf dem Campus (oder auch extern) verteilt werden muss.
Ein gemeinsamer Neubau soll beiden Studiengängen eine angemessene Verortung auf dem Campus und Synergien hinsichtlich gemeinsamer Nutzung von Räumen (Hörsäle, Seminarräume, Werkstätten) ermöglichen.
Auch thematische Überschneidungen und daraus resultierende interdisziplinäre Projekte mit den Fachbereichen Informatik + Elektrotechnik, Maschinenbau und Medien werden durch die nachbarschaftliche Lage zu diesen Fachbereichen begünstigt. Im Raumprogramm des Studienganges Bauingenieurwesen ist bereits der ohnehin anstehende Neubau einer Schweißhalle des Fachbereiches Maschinenwesen integriert um synergetische Effekte hinsichtlich der Nutzung zu generieren.
Zielvorstellung der Nutzer*innen ist ein möglichst flexibel nutzbares und zukunftsfähiges Konzept aus kommunikationsfördernden, anpassungsfähigen und variabel nutzbaren Lehr-, Lern-, und Arbeitswelten.
Auch künftigen, bislang nicht absehbaren Bedarfen geschuldete Umbauten sollen mit geringstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können.
Gewünscht ist zudem eine für beide Studiengänge identitätsstiftende Architektur, die gleichzeitig nachhaltige Qualitätsstandards erfüllt.
Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte in einer nachhaltigkeitsorientierten Planung erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Der Neubau wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes geprüft. Angestrebt wird der Qualitätsstandard Gold. Die Zertifizierung der Freianlagen wird ebenfalls angestrebt.
Aufgabenfelder des Wettbewerbs sind:
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
- Landschafts- und Freiraumplanung
Der Wettbewerb wird als offener, 2-phasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht wählt 8-12 Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der zweiten Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen. Der Wettbewerb, das anschließende Verhandlungsverfahren sowie ggf. die weitere Planung wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens anonym (RPW § 1 Absatz 4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität aller Wettbewerbsarbeiten bilden. Der Entscheidungsfindung dient folgender Bewertungsrahmen, dessen Beurteilungskriterien auch unterschiedliche Gewichtungen zugemessen werden können.
· Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)
· Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)
· Raumprogramm und funktionale Anforderungen
· Gestalterische und räumliche Qualität
· Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)
· Barrierefreiheit
· Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung, ruhender Verkehr
· Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
· Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)
· Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)
· Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021
ermittelt.
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von
198.000,- € netto zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
98.000,- Euro werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die
in der 2. Phase einen im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben. 100.000,- Euro für Preise, Aufteilung gemäß RPW 2013
1. Preis 40 % = 40.000 €
2. Preis 30 % = 30.000 €
3. Preis 20 % = 20.000 €
4. Preis 10 % = 10.000 €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung gem. HOAI 2021 die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll
Der Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV voraus. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei zu 50% gewichtet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
b.) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren (zum Nachweis der Eignung):
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000897
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 10.01.2022 (12:00 Uhr) schriftlich über die Vergabeplattform eingereicht werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigten Vertreter– soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet und protokolliert. Das Protokoll wird Bestandteil des Auslobung. Sofern die Pandemiesituation es zulässt, veranstaltet die Ausloberin dieses Kolloquium am 20.01.2022 um 13:00 Uhr auf dem Campus der FH Kiel mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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