Realisierungswettbewerb FH Kiel / Neubau der Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000897
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb FH Kiel / Neubau der Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur an der Fachhochschule Kiel beabsichtigt das Land Schleswig-Holstein den Neubau eines Gebäudes mit den für die modernen, zukunftsorientierten Studiengänge notwendigen Flächen und Räumen. Die erforderlichen Stellflächen für PKW sind in einer Tiefgarage/Parkdeck nachzuweisen. Der bereits im Wintersemester 2018/19 gestartete Studiengang Bauingenieurwesen ist bislang in drei temporären Gebäuden auf dem Campus sowie in extern angemieteten Flächen untergebracht. Voraussichtlich zum Wintersemester 2023/24 wird der Studiengang Architektur eingerichtet, der ebenfalls vorübergehend auf unterschiedliche Standorte auf dem Campus (oder auch extern) verteilt werden muss.

Ein gemeinsamer Neubau soll beiden Studiengängen eine angemessene Verortung auf dem Campus und Synergien hinsichtlich gemeinsamer Nutzung von Räumen (Hörsäle, Seminarräume, Werkstätten) ermöglichen.

Auch thematische Überschneidungen und daraus resultierende interdisziplinäre Projekte mit den Fachbereichen Informatik + Elektrotechnik, Maschinenbau und Medien werden durch die nachbarschaftliche Lage zu diesen Fachbereichen begünstigt. Im Raumprogramm des Studienganges Bauingenieurwesen ist bereits der ohnehin anstehende Neubau einer Schweißhalle des Fachbereiches Maschinenwesen integriert um synergetische Effekte hinsichtlich der Nutzung zu generieren.

Zielvorstellung der Nutzer*innen ist ein möglichst flexibel nutzbares und zukunftsfähiges Konzept aus kommunikationsfördernden, anpassungsfähigen und variabel nutzbaren Lehr-, Lern-, und Arbeitswelten.

Auch künftigen, bislang nicht absehbaren Bedarfen geschuldete Umbauten sollen mit geringstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können.

Gewünscht ist zudem eine für beide Studiengänge identitätsstiftende Architektur, die gleichzeitig nachhaltige Qualitätsstandards erfüllt.

Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte in einer nachhaltigkeitsorientierten Planung erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.

Der Neubau wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes geprüft. Angestrebt wird der Qualitätsstandard Gold. Die Zertifizierung der Freianlagen wird ebenfalls angestrebt.

Aufgabenfelder des Wettbewerbs sind:

- Planung von Gebäuden und Innenräumen

- Landschafts- und Freiraumplanung

Der Wettbewerb wird als offener, 2-phasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht wählt 8-12 Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der zweiten Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen. Der Wettbewerb, das anschließende Verhandlungsverfahren sowie ggf. die weitere Planung wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens anonym (RPW § 1 Absatz 4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität aller Wettbewerbsarbeiten bilden. Der Entscheidungsfindung dient folgender Bewertungsrahmen, dessen Beurteilungskriterien auch unterschiedliche Gewichtungen zugemessen werden können.

· Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)

· Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)

· Raumprogramm und funktionale Anforderungen

· Gestalterische und räumliche Qualität

· Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)

· Barrierefreiheit

· Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung, ruhender Verkehr

· Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)

· Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)

· Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)

· Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021

ermittelt.

Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von

198.000,- € netto zur Verfügung.

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013

98.000,- Euro werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die

in der 2. Phase einen im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben. 100.000,- Euro für Preise, Aufteilung gemäß RPW 2013

1. Preis 40 % = 40.000 €

2. Preis 30 % = 30.000 €

3. Preis 20 % = 20.000 €

4. Preis 10 % = 10.000 €

Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Julian Weyer, C.F. Møller Architekten Aarhus
Gabriele Pründer Architektin, GMSH GBL Landesbau
Amandus Samsoe Sattler, ASW Architekten München
Doris Grondke, Stadtbaurätin Kiel - angefragt
Christine Krämer, Landschaftsarchitektin Flensburg
Dietrich/Untertrifaller Architekten Bregenz/München - angefragt
Prof. Tom Kaden, Architekt BDA Berlin, TU Graz
Frank Eisoldt, Geschäftsführer GMSH Kiel
Prof. Dr. B. Christensen, Präsident FH Kiel
Sonja Kühl GMSH Kiel Projektmanagerin FG Hochschulbau
Martina Löwenstrom, FH Kiel
Joachim Heintze, rheform GmbH München

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:

Objektplanung gem. HOAI 2021 die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.

- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll

Der Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV voraus. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei zu 50% gewichtet.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.

b.) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren (zum Nachweis der Eignung):

Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000897

Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 10.01.2022 (12:00 Uhr) schriftlich über die Vergabeplattform eingereicht werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigten Vertreter– soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet und protokolliert. Das Protokoll wird Bestandteil des Auslobung. Sofern die Pandemiesituation es zulässt, veranstaltet die Ausloberin dieses Kolloquium am 20.01.2022 um 13:00 Uhr auf dem Campus der FH Kiel mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2021

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