Kauf und Lieferung von Monitoren 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: I20210819-0266
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Monitoren 2022
Kauf und Lieferung von Monitoren 2022
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 1.500 Stück Monitore aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 500 Stück Monitore abgerufen und beschafft.
Von der Erstabrufmenge sollen 200 Stück Monitore spätestens nach drei Wochen verfügbar sein, die anderen 300 Stück Monitore sollen nach maximal 6 Wochen geliefert werden. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück.
Nach Abnahme der ersten 1.500 Stück Monitore sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 5.000 Stück Monitore möglich. Auch diese Abrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück. Eine Abnahmeverpflichtung der zusätzlichen 3.500 Monitore besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Handels- bzw. Berufsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 6 Monate sein.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen.
c) Nachweis, dass Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der 2 Krankenkassen vor, bei denen die am meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 12 Monate sein.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
d) Nachweis einer – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – gültigen Versicherungspolice, wonach der Bieter über eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
e) Eigenerklärung zur Einhaltung und Zahlung des Vergabemindestlohns.
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
g) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter, bezogen auf die zu vergebenden Leistungen,
h) Eigenerklärung zur Benennung und Leistungsbeschreibung von 3 Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
Zur Abgabe, der vor- bzw. nachstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Angebotsformular“ oder die jeweiligen Formulare zu nutzen, die von der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe abzurufen, auszufüllen und entsprechend bearbeitet wieder über das Portal hochzuladen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.