Zwickauer Mulde Glauchau (Reinholdshain rechts und Jerisau links) Deichrückbau M-0070, Deichrückbau und Sicherung Autobahndamm, M-80, M-90 - SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 30/2021/40
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eibenstock
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wasserwirtschaft.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwickauer Mulde Glauchau (Reinholdshain rechts und Jerisau links) Deichrückbau M-0070, Deichrückbau und Sicherung Autobahndamm, M-80, M-90 - SiGeKo
Offenes Verfahren nach § 15 VgV für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung
Glauchau, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung für einen Deichrückbau an der Zwickauer Mulde zu beauftragen. Bestandteil der Beschaffung ist der Deichrückbau der bestehenden Deiche, die Verlegung von Versorgungsleitungen, die Errichtung einer Winkelstützmauer, die Böschungssicherung des neu angelegten Remser Weges, die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer sowie die Herstellung des Remser Weges und Höhenverlegung einer bestehenden Straße.
Das Dokument Überblick/ Aufgabenstellung zur Honorarabfrage mit allen Informationen zu Bewerbungsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Projektbeschreibung und Leistungsbeschreibung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung ist vom Bieter (B) über die Vergabeplattform fristgerecht elektronisch einzureichen (Ausschlussgrund).
Die Erklärungen müssen in Textform erfolgen. Eigenerklärungen, die per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der eVergabe Seite eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Mitglieder von Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied (MG) abzugeben mit Ausnahme der Angaben zum Projektleiter (PL) sowie zu den Referenzen.
Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in € brutto) (siehe Anlage 2.1– Formular zur Eigenerklärung):
1) Honorarumsatz (siehe Anlage 2.1 - Formular zur Eigenerklärung)
Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres
Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG):
2) Bestätigung das sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall, belegt durch Kopie
Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. € für Personenschäden, mind. 3,0 Mio. € für sonstige Schäden und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils 2 Referenzen im Bereich Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen benennen. Hier sind zum Beispiel auch Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 01.11.2011 fertiggestellt worden sind.
- Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich
- Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. P L) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung.
Sofern sich Bieter am Vergabeverfahren beteiligen, die bereits den Zuschlag für die Leistungen der Objektplanung der LP 5 bis LP 9 erhalten haben, ist durch diese aus Gründen der Qualitätssicherung sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators von einem separaten Mitarbeiter ausgeführt wird, welcher nicht mit der Objektplanung für diese Maßnahme befasst ist.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung.
Abschnitt IV: Verfahren
08309 Eibenstock, Muldenstraße 3
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.