Durchführung einer Personalqualifizierung als Ergänzung zum Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021-2027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Personalqualifizierung als Ergänzung zum Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021-2027
Erstellung eines Fortbildungskonzeptes zur Durchführung einer Personalqualifizierung als Ergänzung zum Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021-2027.
Schleswig-Holstein.
In der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021 bis 2027 führt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWK) das Handlungskonzept STEP ab 01.08.2021 im Rahmen des Landesprogramms Arbeit des Wirtschaftsministeriums ein drittes Mal als Coaching-Programm für Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule-Beruf durch. In allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es einen für die Umsetzung des Handlungskonzeptes STEP zuständigen koordinierenden Träger, der mit dem jeweiligen Integrationsfachdienst der Region kooperiert. Zielgruppen des Coaching-Programms Handlungskonzeptes STEP sind Schülerinnen und Schüler der Flexiblen Übergangsphasen der Gemeinschafsschulen in Schleswig-Holstein (n. § 43 Abs. 3 SchulG) und jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den (Landes-)Förderzentren und in der Inklusion. Ziel des Coachings ist neben dem Erreichen eines Schulabschlusses der Übergang der Jugendlichen in Ausbildung oder Beschäftigung auch auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die erfolgreiche Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe, Schülerinnen und Schüler landesweit am Übergang Schule - Beruf individuell zu unterstützen, um sie zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu bringen und einen Anschluss möglichst in Ausbildung bzw. eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll – wie in den ESF-Förderperioden seit 2007 - durch eine ergänzende Personalqualifizierung zusätzlich befördert werden. Somit richtet sich die benötigte Personalqualifizierung für das Handlungskonzept STEP inhaltlich sowohl an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste und die Coaching-Fachkräfte, als auch an alle Lehrkräfte am Übergang Schule - Beruf. Voraussichtlich rd. 700 Lehrkräfte (aller Schularten), 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste sowie Coaching-Fachkräfte (auch die an den berufsbildenden Schulen tätigen) sollen das Fortbildungsangebot ab Februar 2022 nutzen. Die Angebote der Weiterbildung sollen weiterhin für die Kreisfachberater und Kreisfachberaterinnen Berufsorientierung, für die an allen Schulen des Landes benannten Lehrkräfte für Berufsorientierung und für die Akteure der weiteren Programme am Übergang Schule - Beruf geöffnet werden. Das vom Auftragnehmer bzw. der Auftragnehmerin zu erstellende Fortbildungskonzept soll den notwendigen Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit den genannten Akteuren befördern, um den weiteren Erfolg des Handlungskonzeptes zu sichern sowie die Qualität und die Abstimmungsprozesse der Unterstützungsprogramme am Übergang insgesamt steigern. Supervisionsangebote und eine Zertifizierungsmöglichkeit für die Coaching-Fachkräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bilden einen weiteren Schwerpunkt. Die Fortbildungen sollen bei Bedarf als modulares System von berufsbegleitenden Veranstaltungen in den Regionen Nord, Mitte und Süd des Landes stattfinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer Personalqualifizierung als Ergänzung zum Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021-2027
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. August 2021 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem FrageAntwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
b) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
c) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
d) Gestaltung der Teilnahmeunterlagen
- Erster Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio
- Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung, ...
Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Partnerschaft / Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters ggü. seinem Kunden. Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Leistungsgegenstand bzw. den Kunden gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:
- Übersichtlichkeit
- klare systematische Struktur
- verständliche Beschreibung
- Vollständigkeit
- Eingehen auf Kunden versus Standardfolien
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und
Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]