Auftragsgegenstand sind Winterdienstleistungen an Standorten des Deutschen Wetterdienstes in Oberschleißheim und Türkheim Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-45332-21-KRI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsgegenstand sind Winterdienstleistungen an Standorten des Deutschen Wetterdienstes in Oberschleißheim und Türkheim
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes an den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften des Deutschen Wetterdienstes. Die genauere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Liegenschaft Oberschleißheim (Los 1)
Liegenschaft Radar Türkheim (Los 2)
Winterdienst Oberschleißheim
Deutscher Wetterdienst
Liegenschaft Oberschleißheim
August-Schmauß-Str. 1
85764 Oberschleißheim
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements, konkret des Winterdienstes für die Liegenschaft Oberschleißheim gem. dem Leistungsverzeichnis
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.09.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
Zusätzlich zu den Angaben im Leistungsverzeichnis kann eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe aufgrund der jeweils speziellen örtlichen Gegebenheiten vereinbart werden. Die E-Mail-Adresse für Ortsbesichtigungen ist: [gelöscht].
Teilnehmende, die eine Ortsbesichtigung wünschen, müssen sich an diese Stelle wenden.
Die Ortsbesichtigungen erfolgen für jeden Teilnehmer einzeln. Zeitraum für die Ortsbesichtigung: 25.10.2021 bis 29.10.2021!!
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen, welche über Verständnisfragen hinausgehen, müssen von den Teilnehmern anschließend schriftlich über die eVergabe-Plattform des Bundes gestellt werden.
Ein Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird auf Antrag den Teilnehmern im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgehändigt.
Auf Antrag des Interessenten können in begründeten Ausnahmefällen die betreffenden Ansprechpartner auch einem alternativen Termin außerhalb des benannten Zeitraumes zustimmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe erfolgt nicht, wenn der Bieter vom genannten Zeitraum abweicht.
Winterdienst Radar Türkheim
Deutscher Wetterdienst
Radarturm Türkheim
Äußerer Bühl
Flurstück 1163/2
78812 Türkheim
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements, konkret des Winterdienstes für die Liegenschaft inkl. der Zufahrt Radar Türkheim gem. dem Leistungsverzeichnis
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.09.2025 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein.
Zusätzlich zu den Angaben im Leistungsverzeichnis kann eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe aufgrund der jeweils speziellen örtlichen Gegebenheiten vereinbart werden. Die E-Mail-Adresse für Ortsbesichtigungen ist: [gelöscht].
Teilnehmende, die eine Ortsbesichtigung wünschen, müssen sich an diese Stelle wenden.
Die Ortsbesichtigungen erfolgen für jeden Teilnehmer einzeln. Zeitraum für die Ortsbesichtigung: 25.10.2021 bis 29.10.2021!!
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen, welche über Verständnisfragen hinausgehen, müssen von den Teilnehmern anschließend schriftlich über die eVergabe-Plattform des Bundes gestellt werden.
Ein Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird auf Antrag den Teilnehmern im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgehändigt.
Auf Antrag des Interessenten können in begründeten Ausnahmefällen die betreffenden Ansprechpartner auch einem alternativen Termin außerhalb des benannten Zeitraumes zustimmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe erfolgt nicht, wenn der Bieter vom genannten Zeitraum abweicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 (5) VgV auf Grundlage des § 14 (4) Nr. 1 VgV durchgeführt werden. Bei dem Offenen Verfahren -OV-45332-21-KRI-LZ (Bekanntmachungsnummer im ABl. 2021/S 118-310531) - sind keine wertbaren Angebote für die Vergabe dieser Dienstleistung an den Standorten Oberschleißheim und Türkheim eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst Oberschleißheim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst Radar Türkheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163