Los 1.5 Tief- und Rohrleitungsbau Reutlinger Straße; Stadtwerke Pirna GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 046_SWP_2021-1.5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-pirna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1.5 Tief- und Rohrleitungsbau Reutlinger Straße; Stadtwerke Pirna GmbH
Los 1.5 Auswechslung FW GfK in KMR Reutlinger Straße mit Hausanschlüssen, Tiefbau und Rohrleitungsbau
Pirna, DE
Tiefbauleistungen:
1.206 m³ Leitungsgraben herstellen; 171 m³ Baugruben herstellen; 1.287 m³ Boden entsorgen/liefern; 1.907 m² Verbau herstellen; 178 m³ Asphaltbefestigung abbrechen/wiederherstellen; 437 m² Platten-/Pflasterfläche aufnehmen/wiederherstellen; 8 Stck. Straßeneinläufe aus-/einbauen; 4 m Entwässerungsrinne aus-/einbauen; 25 Stck. Baumschutz herstellen; 34 Stck. Straßenkappen liefern/einbauen; 18 Stck. Wand-/Bodendurchführungen herstellen; 6 m³ Abbruch/Demontage v. Beton; Verkehrsabsicherung
Demontageleistungen:
226 m GfK-EP-KMR DN 80-200 und 88 m GfK-EP-KMR DN 25-50 Versorgungs- und Anschlussleitungen inkl. Absperrarmaturen und Formteile in Betonwiderlagern; 32 m Stahlrohr DN 25-50; 3 m Stahlrohr DN 80-100 sowie 2 m Stahlrohr DN 125-150 einschl. Isolierung sowie aller Form- und Verbindungsstücke; 32 Stck. Armaturen bis DN 50 mit Wandkonsolen einschl. fachgerechter Entsorgung
Rohrbauleistungen:
Lieferung/Verlegung/Montage von FW-Versorgungs- und Anschlussleitungen:
72 m Trassenlänge KMR DN 200; 308 m Trassenlänge KMR DN 80; 23 m Trassenlänge KMR DN 50; 102 m Trassenlänge KMR DN 40; 7 m Trassenlänge KMR DN 25 bestehend aus: 144 m KMR DN 200; 528 m KMR DN 80; 36 m KMR DN 50; 228 m KMR DN 40; 12 m KMR DN 25; 499 Stck. Rundschweißungen DN 15-40; 222 Stck. Rundschweißungen DN 50-80; 6 Stck. Rundschweißungen DN 100-150; 36 Stck. Rundschweißungen DN 200; 10 Stck. Fügeverbindungen GfK DN 25-40; 10 Stck. Fügeverbindungen GfK DN 50-80; 4 Stck. Fügeverbindungen GfK DN 200; 8 Stck. Erdeinbaubelüftungen/-entleerungen DN 25; 22 Stck. Erdeinbauabsperrarmatur DN 25-40; 2 Stck. Erdeinbauabsperrarmatur DN 50; 2 Stck. Erdeinbauabsperrarmatur DN 80; 52 Stck. KMR-Bogen DN 25-40; 50 Stck. KMR-Bogen DN 50-80; 10 Stck. KMR-Bogen DN 200; 30 Stck. KMR-Fertigabzweige DN 50-80; 2 Stck. KMR-Fertigabzweige DN 200; 166 Stck. KMR-Muffenbau Da 90 bis Da 110; 184 Stck. KMR-Muffenbau Da 125 bis Da 160; 50 Stck. KMR-Muffenbau Da 200 bis Da 315 mit Dehnpolsterung, IPS Verdrahtung; 40 m Stahlrohrleitungen DN 15-50 einschl. Form-/Verbindungsstücke, Befestigungen u. Isolierung aus Mineralfaserschalen; 33 Stck. Kugelhahn DN 15-50; SiGeKo sowie Absteckung und Einmessung durchführen; Lieferung/Verlegung/Montage von 433 m Fm Verlegerohr VR 1x bis 2x d50 PEHD im Beilauf zu FW mit 3x AZK;
Planungsleistungen:
Systemtypische FW-KMR-Statik für das angebotene Fabrikat mit Nachweis der Dehnpolsterung und Leckagewarnsystem in einem Verlege- und Verdrahtungsplan; Verbaustatik; Verkehrszeichenplanung; 8 Stck. Werkplanungen von Hausanschlüssen mit vorherigen Begehungen
RL Klima/2014 - Aufruf 2017
Zwischentermin: Fertigstellung 1.-2. BA bis 17.06.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise; Referenzen oder Befähigungsnachweise über die Verarbeitung von GfK-EP KMR DN 25-200, Zertifizierungen nach AGFW Arbeitsblatt 601 Prüfgruppe FW 2, AGFW Arbeitsblatt 603; Schweißfachbetrieb nach DIN EN ISO 3834, Schweißerprüfzeugnisse nach DIN ISO 9606-1, Zertifizierung Asphalteinbau, Nachweis von Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt, da nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.