Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) in Neumünster / Neubau Unterkunftsgebäude 10, 12, 13 -Generalplaner- Projekt-Nr. 220 40 027 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00347
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) in Neumünster / Neubau Unterkunftsgebäude 10, 12, 13 -Generalplaner- Projekt-Nr. 220 40 027
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI für die Baumaßnahme „Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster / Unterkunftsgebäude 10;12;13:
Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise, anteilige Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 3 und LPH 6 bis 7,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, LPH 1-3 und LPH 6 bis 7, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Tragwerksplanung; LPH 1 bis 2,
— Besondere Leistungen
Neumünster
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) plant auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes mit dem Projekt „Weltflecken“, die Neustrukturierung des Standortes Neumünster. In diesem Zusammenhang sollen 3 Unterkunftsgebäude in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen errichtet werden. Eine detaillierte Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes, weiterer Parallelmaßnahmen sowie eine konkrete Beschreibung der geplanten Gebäude, können den Unterlagen in Anlage entnommen werden.
Den 3 Unterkunftsgebäude sind folgende inhaltliche Nutzung zugeordnet:
• Gebäude 10 Isolierhaus
• Gebäude 12 Schutzhaus
• Gebäude 13 Wohnhaus
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im 1. Bauabschnitt wird das Isolierhaus, sowie das Schutzhaus bis Ende 2024 errichtet. Mit dem 2. Bauabschnitt folgt das Wohngebäude, welches bedingt durch die Abhängigkeit zu Parallelmaßnahmen, zeitversetzt bis 2029 umgesetzt wird. Die Planung aller 3 Gebäude erfolgt jedoch zeitgleich.
Der Generalplaner soll bis einschließlich der Entwurfsplanung planen, eine FU-Bau erstellen und nach Genehmigung eine Funktionale Leistungsbeschreibung für die Bindung eines Generalübernehmers (GÜ), erarbeiten. In diesem Zusammenhang sollen die Leistungsphasen 1-3 sowie 6-7 analog HOAI erbracht werden. Weiterhin soll der GP im Rahmen der Überwachung und Qualitätssicherung der Leistung des GÜ, mit besonderen Leistungen bis Fertigstellung der Baumaßnahmen, beauftragt werden. Durch den Generalübernehmer wird im Rahmen seiner Beauftragung, auch unter dem Aspekt der systembezogenen Bauweise des Herstellers, die Leistungsphase 4-5 analog HOAI erbracht.
Die Gebäude 10, 12 und 13 sollen in Anlehnung, an die bereits vorhandenen Modulgebäude 6–9 errichtet werden. Die Abmessungen der 3-geschossigen Gebäude betragen ca. 39.50 x 13.50 m. Die Leistungsgrenze und damit verbundene Schnittstelle zu den Parallelmaßnahmen beträgt 1m um das Gebäude. In diesem Zusammenhang wird die Verkehrs-, Tiefbau-, und Freianlagenplanung durch die gesondert beauftragte Infrastrukturplanung erbracht. Bedingt durch die Nutzungsart der Gebäude bestehen für das Isolier- und Schutzhaus (10/12) in Teilen unterschiedliche Anforderungen an das Raumprogramm und der damit verbundenen Grundrissgestaltung. Das Wohnhaus (13) entspricht wiederum vom Funktions- und Raumprogramm inhaltlich dem Gebäude 12. In diesem Zusammenhang möchten wir bezogen auf das Gebäude 13 auf den Aspekt der Wiederholungsplanung verweisen analog § 11 Abs. 3 HOAI.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern (siehe II.1.4) nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme wurden mit 7.380.000,00 € br. (Gebäude 10 Isolierhaus: 2.500.000,00 €, Gebäude 12 Schutzhaus: 2.440.000,00 €, Gebäude 13 Wohnhaus: 2.440.000,00 €) veranschlagt. Die Baukosten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume belaufen sich auf ca. 4.797.000,00 €, die Kosten für die Technische Ausrüstung auf 2.583.000,00 € br.
Projekttermine:
Gebäude 10 und 12:
01/22 Vorlage FU Bau
04/22 Angebotsabfrage GÜ
03/2023 Vorlaufende BM GÜ
06/23 Beginn Errichtung Modulbauten
09/24 Fertigstellung Modulbauten
10/24 Beginn Inbetriebnahmephase Modulbauten
01/25 Betriebsaufnahme
Gebäude 13:
01/2021 Vorlage FU Bau
2027 Angebotsabfrage GÜ
2028-29 Bauliche Umsetzung
2029 Betriebsaufnahme Modulbauten
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) in Neumünster / Neubau Unterkunftsgebäude 10, 12, 13 -Generalplaner- Projekt-Nr. 220 40 027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
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Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de