Gebäudereinigung in 04279 Leipzig Lößnig in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in 04279 Leipzig Lößnig in 3 Losen
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, Rahmen- und
Grundreinigung in festen Reinigungszyklen in Lößnig,
04279 Leipzig.
Los 1: Lößnig I
04279 Leipzig, Lößnig
Es handelt sich um zwei- bis dreigeschossige, denkmalgeschützte Altbauobjekte: Liechtensteinstr. 2, 6-10, 14, 18, Pohlentzstr. 1-5, 11, 15, 17 und 6-14, Leisniger Str. 3-3A, 2-8 und 5-17, Lobstädter Str. 1, 5. 7, 9, Ernst-Toller-Str. 24 Die ausgeschriebene Leistung umfasst: -Unterhalts-, Glas-, Rahmenreinigungsleistungen in den Treppenhäusern/ Gemeinschaftsflächen je nach Leistung wöchentlich, monatlich bzw. halbjährlich
Los 2: Lößnig II
04279 Leipzig, Lößnig
Es handelt sich um zwei- bis dreigeschossige, denkmalgeschützte Altbauobjekte: Lobstädter Str. 2-12, 16-20, 24, 11-15, 19, 23 Zehmischstr. 3-9, 2-6 Leisniger Str. 10-20, Röthische Str. 2, 1-5, Rembrandstr. 25-29 Ernst-Toller-Str. 9, 18, 20 Teichgräber Str. 3, 5, 7 Die ausgeschriebene Leistung umfasst: -Unterhalts-, Glas-, Rahmenreinigungsleistungen in den Treppenhäusern/ Gemeinschaftsflächen je nach Leistung wöchentlich, monatlich bzw. halbjährlich
Los 3: Lößnig III
04279 Leipzig, Lößnig
Es handelt sich um zwei- bis dreigeschossige, denkmalgeschützte Altbauobjekte: Ernst-Toller-Str. 1-7, und 10-16, Rembrandtplatz. 2-6 Rembrandtstr. 31-39 Bornaische Str. 97,99,101,103 Röthische Str. 7-23 und 4-14 Teichgräber Str. 2-18 Die ausgeschriebene Leistung umfasst: -Unterhalts-, Glas-, Rahmenreinigungsleistungen in den Treppenhäusern/ Gemeinschaftsflächen je nach Leistung wöchentlich, monatlich bzw. halbjährlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Lößnig I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Lößnig II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Lößnig III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.