Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2022/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 218-574523)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2022/2023
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auf Verlangen sind als Nachweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Auf Verlangen sind als Nachweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto fordert Auftraggeber Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands und ggf. ein Handelsregisterauszug oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle verzichtet ausdrücklich auf die Vorlage der Gewerbeanmeldung als Eignungsnachweis zur Berufsausübung. Der Verzicht führte zu einer Änderung der Vergabeunterlagen: Formblatt B4 – Eigenerklärung zur Eignung, siehe Ziffer II.1, und die geänderte Anlage A1 Teil 1 Eignungskriterien, siehe Ziffer II.
Falls eine Bewerbung/ein Angebot in die engere Wahl kommt ist auf besonderes Verlangen der Vergabestelle die ggf. vorhandene Eintragung im Handelsregister durch einen Handelsregisterauszug oder die ggf. vorhandene Eintragung in einem anderen in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.03.2014 (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) genannten Register durch einen anderweitigen sonstigen Nachweis zu belegen.