Patientenentertainment Referenznummer der Bekanntmachung: 1121/I/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenentertainment
Die Klinikum Chemnitz gGmbH beabsichtigt an seinen Standorten innerhalb Chemnitz die Neuausstattung von ca. 1.600 Bettplätzen mit einer modernen und zukunftsfähigen Patientenentertainment-Lösung und Patientenaufrufanlagen (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Servicedienstleistungen).
Chemnitz, DE
Die Klinikum Chemnitz gGmbH beabsichtigt an seinen Standorten innerhalb Chemnitz die Neuausstattung von ca. 1.600 Bettplätzen mit einer modernen und zukunftsfähigen Patientenentertainment-Lösung hauptsächlich auf Basis von Multimediaterminals bzw. Settop-Boxen für die Dienste IP-TV (Fernsehen),
IP-Radio, Telefonie, Browser/ Internet, Internet über WLAN (BYOD), Filmbibliothek/ Mediathek, Hörbuchbibliothek, Kiosk (Tageszeitungen, Illustrierte), Wetterinformationen, frei konfigurierbare Umfragen, digitaler Beipackzettel, Content-Managementsystem für administrierbare Inhalte sowie Hilfefunktionen.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Gesamtmenge der angegebenen Ausstattung für die o. g. Bettplätze.
Für alle Hardwarekomponenten besteht eine Preisbindung über die Vertragslaufzeit von 60 Monaten.
Vorhandene Installationen der Bestandssysteme sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu demontieren. Die Multimediaterminals sollen vorzugsweise mittels Nachttischhalterungen oder mittels Wand- oder Deckenarmen installiert werden. Die Anbindung erfolgt über die vorhandene inhomogene Leitungsinfrastruktur (10 verschiedene Anschlussarten/ Mischbetrieb aus strukturierter Verkabelung LAN CAT5/CAT6a Kupfer-Verkabelung). Aktive LAN-Komponenten müssen durch den Bewerber installiert werden können. Ein Routing auf die vorhandene WLAN-Infrastruktur des Klinikums ist möglich.
Die Abrechnung der Dienste/ Leistungen soll ausschließlich bargeldlos am Multimediaterminal über gängige Zahlungsdienstleister erfolgen.
Die Identifikation erfolgt durch den Patienten über das Patientenarmband oder QR-Code Aufnahmebogen (Scan 2D-Barcode).
Die Autorisierung von Klinikmitarbeitern über, in den Multimediaterminals integrierte RFID-Lesegeräte (MIFARE DESFire EV2) muss möglich sein.
Das System muss eine Kopplung zum KIS des AG über HL7-FHIR-Schnittstelle ermöglichen.
Das Patientenentertainment muss per API-Schnittstelle oder ein SDK-Framework in ein zentrales Patientenportal (Webseite/ native Applikation iOS und Android) integriert werden können.
Wesentliche Anforderungen an das Patientenentertainment sind:
Einhaltung der Hygienevorgaben, hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Lösung, einfache mehrsprachige Bedienbarkeit und Barrierefreiheit für die Anwender sowie die Möglichkeit der flexiblen Anpassung und Weiterentwicklung der Lösung.
Die Klinikum Chemnitz gGmbH beabsichtigt an seinen Standorten innerhalb Chemnitz verschiedene Anmelde- und Wartebereichen mit Patientenaufrufanlagen auszustatten bzw. bereits vorhandene Anlagen zu ersetzen. Gegenstand dieser Patientenaufrufanlagen ist ein webbasierendes System mit folgenden Grundfunktionalitäten:
- Check-in-Terminals als Standsäule (barrierefrei) mit integriertem QR-Code-Scanner, Gesundheitskartenlesegerät, Touchdisplay mit umschaltbarer Sprachauswahl, Fiebermesskamera, Bondrucker mit Cutter
- Settop-Box für Anbindung externer LCD/LED-Bildschirme: Anbindung per LAN oder WLAN, Einbindung CI des AG, optische und akustische Anzeige Wartenummern
- Ticketdrucker (für manuelle Patienenaufnahme)
- API-Schnittstelle oder ein SDK-Framework für ein geplantes Patientenportal (Webapplikation und native App).
Die Klinikum Chemnitz gGmbH plant, verschiedene Systeme in einem zentralen Patientenportal (nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) zu digitalisieren.
Das angebotene Patientenentertainment gemeinsam mit den Patientenaufrufanlagen muss mindestens folgende Funktionen unterstützen bzw. per API-Schnittstelle oder ein SDK-Framework mit der Patienten-App kommunizieren:
- Benutzerregistrierung per OAuth2 oder OpenID Connect
- Terminbuchung und digitaler Check-in (Patientenportal und Patientenaufrufanlagen)
- Buchung und bargeldlose Zahlung von Diensten des Patientenentertainment
- verschiedene Interaktionen mit dem Patientenentertainmentsystem
- Kommunikationsschnittstellen zum Patienten (z.B. Push-Notification, E-Mail etc. ggf. über Patientenportal)
Für die Systeme Patientenentertainment und Patientenaufrufanlagen muss vom Bewerber ein Wartungs- und Servicevertrag über die Laufzeit von 60 Monaten angeboten werden können.
Die Reaktionszeiten bei Havarien oder Störungen sollen betragen:
An Wochentagen (ohne gesetzliche Feiertage Sachsen): Montag – Freitag 8:00 – 16:00 Uhr: 2h Außerhalb dieser Zeiten: 8h
Der Wartungs- und Servicevertrag muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Remote-Zugang nach Anforderung konform zu den Sicherheitsanforderungen des AG
- Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software
- Aktualisierung der Software (Updating)
- periodische Pflegeleistungen, Überwachung und Reporting der Softwareapplikation und des
Systemverhaltens
- Dokumentation und Eskalation von Störungen
- Telefonische Hotline
- Ticketsystem
- Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Mindeststandards gemäß Abschnitt III.1.1, III.1.2 und III.1.3
- siehe hierzu auch Anlage 1 zum Veröffentlichungstext des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Nr. 1121/I/01
siehe Vergabeunterlagen (Stufe 2)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gelten die Regelungen gemäß Anlage 1 zum Veröffentlichungstext des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Nr. 1121/I/01
sowie der Anlagen 2 - 15 (siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen bzw. über die o. g. Kontaktdaten anzufordern).
Legt der Bieter seinem Teilnahmeantrag eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und
Dienstleistungen (PQ-VOL/PQ-VOB) bei, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage des ersten Nachweises des Punktes III.1.1.
Alle Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters, vorzulegen (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist).
2. Das beiliegende Dokument Eigenerklärung zur Eignung (KCLW-V13 / Anlage 2) muss generell mit dem Teilnahmeantrag komplett ausgefüllt und
unterzeichnet beigebracht werden.
Es gelten die Regelungen gemäß Anlage 1 zum Veröffentlichungstext des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Nr. 1121/I/01
(siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen bzw. über die o. g. Kontaktdaten anzufordern).
1. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Mindestsummen: Personen- und/oder Sachschäden 5.000.000 €
Vermögensschäden: 2.000.000 €
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt
der Abgabe des Teilnahmeantrages einen Nachweis über die aktuellen Deckungssummen beilegt und darüber hinaus erklärt, im Falle einer
Berücksichtigung im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens, die entsprechenden Deckungssummen spätestens 2 Wochen nach
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nachzuweisen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen für die Jahre
2018, 2019 und 2020
Mindestanforderung für den Generalunternehmer: 2.000.000,00 € pro Jahr
3. gegebenenfalls die beiliegenden Generalunternehmer (GU)- und Verpflichtungserklärungen in Form der ausgefüllten und unterzeichneten
Dokumente KCLW-V04 und KCLW-V05
Im Detail gelten die ergänzenden Regelungen und Informationen gemäß Anlage 1 zum Veröffentlichungstext des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Nr. 1121/I/01 sowie der Anlagen 2 - 15 (siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen bzw. über die o. g. Kontaktdaten anzufordern).
Daher nachfolgend nur auszugsweise!
1. Der Bewerber kann auf die folgende, vorhandene Infrastruktur (siehe Varianten Verkabelung Anlage 05 - 14) aufsetzen und seine Lösung ohne den Austausch bzw. zusätzliche Leitungen betreiben. Mögliche Lösungsvorschläge sind dem Teilnahmeantrag des Bewerbers beizufügen.
2. Der Bewerber kann seine Lösung parallel zu vorhandener Technik des bisherigen Systems (Gestattungsvertrag Patientenentertainment) installieren.
Der Bewerber bestätigt den uneingeschränkten Weiterbetrieb des bestehenden Patientenentertainmentsystems zu seiner Lösung.
3. Der Bewerber kann Leistungen zu Demontage und Entsorgung des bisherigen Systems (Altsystem) anbieten.
4. Der Bewerber kann die betriebsfertige Installation seiner Hardware in den Patientenzimmern anbieten. Dazu gehören Abstimmungen mit Pflegepersonal, Beschaffung von Schlüsseln, Staubschutzmaßnahmen, geeignete Befestigungstechnik abhängig von der Beschaffenheit von Decken/ Wänden sowie die Herstellung der Besenreinheit nach Abschluss der Arbeiten.
5. Der Bewerber kann seine Anlagen an folgende vorhandene Systeme anbinden:
- Telekommunikationsanlagen des AG (derzeit Unify Open Scape 4000 V8.1) über
SIP-Trunk
- SAP i.s.h.med/ HL7-Schnittstelle
- bestehende SAT-Empfangs- und Kanalaufbereitungsanlagen
- bestehende Empfangsanlagen für terrestrische Radiosignale
6. Der Bewerber kann Bedside-Terminals mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
7. Der Bewerber kann Settop-Boxen für den Anschluss von externen LCD/LED-TV für die Verwendung in Patientenzimmern in Verbindung mit den bedside-Terminals bzw. für die Verwendung in Wartebereichen (Patientenaufrufsystem) mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten
(Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
8. Der Bewerber garantiert die Lieferbarkeit identischer bzw. technisch gleichwertiger Hardware mind. 5 Jahre nach ihrer Anschaffung.
9. Sofern an der bedside-Hardware freihängende Anschlussleitungen verbaut sind, wird vom Bewerber eine selbstlösende Abwurfsteckvorrichtung zur Verhinderung von Strangulation oder Stolpern eingesetzt, die sich in Standard-Installationsdosen d=68mm bzw. Standard-Leerdosen in medizinischen Versorgungseinheiten installieren lassen.
10. Sofern Nachttischhalterungen für die bedside-Terminals eingesetzt werden, hat der Bewerber eine technische Lösung für die Entriegelung der Gelenke vorgesehen (Verhinderung Einsatz als Aufstehhilfe). Für die Aufnahme der Gelenkarme an Standard-Nachttischen kann der Bewerber geeignete, unverlierbare Befestigungen zur Aufnahme der Hebelkräfte anbieten.
11. Der Bewerber kann für das Patientenentertainment Endgeräte in folgenden verschiedenen Ausführungen anbieten:
11.1. Settop-Box für LCD-/LED-TV mit Anbindung wahlweise LAN oder WLAN
11.2. bedside-Terminal/ Cockpit mind. 14" Bildschirmdiagonale an Wandarm
11.3. bedside-Terminal/ Cockpit mind. 14" Bildschirmdiagonale an Nachttischhalterung
12. Der Bewerber kann für das Patientenentertainmentsystem eine webbasierende Administrationsoberfläche mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
13. Der Bewerber kann ein Patientenaufrufsystem mit entsprechend grundlegenden Funktionen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
14. Der Bewerber kann Schnittstellen für die Integration seines angebotenen Patienten-Entertainmentsystems sowie Patientenaufrufsystems in das geplante Patientenportal (nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) bereitstellen (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext).
15. Der Bewerber kann einen Wartungs- und Servicevertrag mit folgenden Inhalten anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext).
16. Die Wiederherstellungszeit muss bei eingeschränkter Funktionsweise, bei der wichtige Hauptfunktionen nicht lauffähig sind, innerhalb von 48 Stunden liegen.
17. Der Bewerber bestätigt die Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit der eingesetzten Geräte. Alle Komponenten sind CE-geprüft und zugelassen.
18. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Der Bewerber weist nach, dass er im Auftragsfall auf mindestens 3 zertifizierte Systemtechniker, des für ein mögliches späteres Angebot vorgesehenen Systems,
zurückgreifen kann.
19. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zertifizierter Systempartner des für das mögliche spätere Angebot vorgesehenen Kommunikationssystems ist.
20. Dem Teilnahmeantrag ist ein Service-Konzept beizulegen.
21. Referenzen gemäß Punkt III.1.3 des Veröffentlichungstextes (siehe hierzu auch Dokument KCLW-V13)
Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien:
Nachweis von mindestens 3, mit dem Vergabegegenstand gemäß Veröffentlichungstext vergleichbaren Referenzprojekten in Krankenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland, die vollständig durch den jeweiligen Auftraggeber abgenommen worden und seitdem erfolgreich im Betrieb sind.
Dabei muss es sich bei mindestens drei der Referenzen um Krankenhäuser handeln, bei denen jeweils mindestens 500 Bettenplätze mit Multimediaterminals der Patientenentertainmentlösung des Bewerbers ausgestattet wurden.
Beurteilung der Referenzprojekte 1 - 3 (jeweils >= 500 ausgestattete Bettenplätze / ausgefülltes Dokument KCLW-V13 erforderlich)
siehe Vergabeunterlagen (Stufe 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. 1.1. zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.