Erweiterung Feuerwehrtechnische Zentrale Tornesch - Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-21-054

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Feuerwehrtechnische Zentrale Tornesch - Architekt

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-21-054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Feuerwehrtechnische Zentrale in Tornesch-Ahrenlohe sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines dritten Bauabschnittes herzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Neustrukturierung / Modernisierung der FTZ in Tornesch wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Bauabschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um diese Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Servicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem zweiten Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Im Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den gleichen Stand gebracht werden, wie die des Neubaus (BIM-Dateien). Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt Nr. 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch, dass es mehrere Zuschlagskriterien gibt und diese anhand bestimmter Angaben bewertet werden. Geben Sie daher möglichst umfassende Unterlagen ab, die die Zuschlagsermittlung möglich machenWeitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.  Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung des Projektteams / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Referenzen im Zeitraum der letzten 10 Jahre / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Objektdokumentation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung wird stufenweise vorgenommen. In einem ersten Schritt werden nur die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Optional hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die übrigen LP'en gem. Leistungsbeschreibung stufenweise an denselben Auftragnehmer zu vergeben.

 

Die Planungsleistung ist in der vollen HOAI Bandbreite anzubieten. Es werden folgende Beauftragungen vorgenommen:

1. LP 1 – LP 3

2. LP 4 – LP 7

3. LP 8 – LP 9

Für die LP 4 – 9 wird das Honorar gem. HOAI anhand der Kostenberechnung festgelegt (Ende der 1. Stufenbeauftragung). Für das Honorarangebot sind bis dahin die unter 7. genannten Kosten der Grobkostenschätzung zu Grunde zu legen.

Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Stufen gleichzeitig zu beauftragen.

 

Der Bieter darf keine eigenen Angebotsoptionen erstellen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-519413
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2021

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