Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 01-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutersdorf
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02794
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leutersdorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 01-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollten folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:

Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.

Es war beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst sollte die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt werden(Zieltermin: 16.07.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollten die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bestand nicht. Mit einer Weiterbeauftragung war im August 2021 zu rechnen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vereinshaus soll den Kretscham in Spitzkunnersdorf ersetzen, der aufgrund des Zustandes: Schimmel, Schwamm, marodes Dach, unzureichende Fluchtwege und Parkplätze etc. nicht mehr genutzt werden kann und verkauft wurde. Das neue Vereinshaus soll auch mehr in die gedachte Ortsmitte rücken und so nicht nur die Veranstaltungen der Vereine in Spitzkunnersdorf (Fasching, Ausstellung Kaninchenzüchter etc.), sondern auch zahlreiche Veranstaltungen der Vereine aus Leutersdorf aufnehmen, wie z.Bsp. Tanzveranstaltungen, Ausstellung Kaninchenzüchter, Mundartauftritte. Des Weiteren soll das Vereinshaus für die jährlichen Schuleintrittsfeiern, die Seniorenweihnachtsfeier, besondere Veranstaltungen, aber auch Gemeinderatssitzung und Einwohnerversammlungen nutzbar sein. Die Lokalität kann selbstverständlich auch für überregionale Veranstaltungen angeboten werden und es ist bereits angedacht weitere Veranstaltungen für Jung und Alt zu organisieren. Zahlreiche Veranstaltungen, sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten werden in der Gemeinde durch die Vereine in ehrenamtlicher Tätigkeit organisiert. Sie prägen das dörfliche Leben, erfreuen sich aber auch über die Dorfgrenzen hinaus großer Beliebtheit und haben eine große Anziehungskraft. Der Fasching in Spitzkunnersdorf hat Tradition. Seit 1983 finden hier die jährlichen Faschingsveranstaltungen statt. Mit seinen ca. 75 Mitgliedern erfreut sich der Verein reger Beliebtheit. Von 6 bis 70 bietet er allen Altersgruppen ein Betätigungsfeld. Der Wegfall der Lokalität würde zwangsläufig das Ende des Vereines bedeuten, wie es bereits bei traditionellen Vereinen in der näheren Umgebung passiert ist (Zittau, Hörnitz, Studentenfasching Zittau). Durch den Bau des Vereinshauses kann der Erhalt des kulturellen Erbes für das Dorf, aber auch für die Region gesichert werden. Er leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und der Steigerung der Lebensqualität. Über die Nutzung als Vereinshaus hinaus sind weitere Nutzungen denkbar, z. Bsp. Blutspende (zurzeit in Grundschule), DRK Lehrgänge, Ort für Firmenweiterbildungen, Lokalität für Rückkehrer Börsen, aber auch Familienfeiern.

Die Gemeinde wünscht sich ein modernes, attraktives, zeitgemäßes und funktionelles Vereinshaus für ca. 200 Personen. Dies sollte ein- bis zweigeschossig sein. Das Raumprogramm soll kompakt sein, muss jedoch den vielfältigen Nutzungszwecken gerecht werden. Der Bau soll energetisch optimiert sein, wobei Wert auf technische Vereinfachung, nachhaltige Materialien und wirtschaftliche Bauweisen gelegt wird. Bei der Freiflächengestaltung sind die erforderlichen PKW-Stellflächen zu berücksichtigen. Das Vereinshaus soll auf einer Teilfläche des Flurstückes 1041/4 der Gemarkung Spitzkunnersdorf errichtet werden, dessen Eigentümer die Gemeinde Leutersdorf ist. Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen sollten an einen Generalplaner übergeben werden. Dabei sollten zunächst die Lph. 1-4 und bei Bewilligung der Fördermittel die Lph. 5-7 und 8 stufenweise vergeben werden.

Für den Bau des Vereinshauses wurde bereits ein B-Plan erstellt. Der Bauantrag für den Bau des Vereinshauses sollte bis spätestens bis 16.07.2021 gestellt werden. Nach erfolgter Baugenehmigung war angedacht im September die ersten Bauleistungen auszuschreiben, so dass im Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte. Die Bauzeit wurde großzügig bis Ende Juni 2023 angesetzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachkunde, Qualifikation sowie Verfügbarkeit, Kapazität und Präsenz des Projektteams / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Planungskonzept mit Raumprogramm / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen der Kosten- und Termineinhaltung / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es war beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.

Zunächst sollte die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt werden (Zieltermin: 16.07.2021).

Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel war beabsichtigt die Lph. 5-7 zu beauftragen.

In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisse sollte die Lph 8 beauftragt werden.

Die Lph 9 sollte nach Abnahme der Lph 8 beauftragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bestand nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 063-160278
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2021

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