WW04 Großzöbern - Erneuerung Wasserwerk, Los 2 Spülabwasserbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: 380000884

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zweckverband-fernwasser-suedsachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2493490/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WW04 Großzöbern - Erneuerung Wasserwerk, Los 2 Spülabwasserbehandlung

Referenznummer der Bekanntmachung: 380000884
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252210 Bau von Wasserreinigungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bau einer Spülabwasserbehandlungsanlage einschließlich zugehörige komplette rohr- und maschinentechnische Ausrüstung, Außenanlagen und Bauwerksentwässerung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Großzöbern, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Spülabwasserbehandlung bestehend aus zwei Rundbehältern sowie einem ovalen Behälter + jeweils aus monolithischem Stahlbeton (wu) + Durchmesser 12,0 m mit Höhen zwischen 5,9 und 8,2 m + teilweise erdeingebaut in herzustellende, zu verbauende (bis 6,5 m tiefe) Baugrube + mit technischer und technologischer Ausrüstung -Bediengebäude zwischen den Rundbehältern + aus monolithischem Stahlbeton (wu) +Grundriss: Sonderbauform ca. 40 m2 Grundfläche , 4 m hoch - Rohr- und Kabelgrabenarbeiten für zu verlegenden Leitungen - Regen- und Betriebswasserkanalisation + ca. 450 m Entwässerungskanäle DN 150 + 250 PP einschl. Schachtbauwerke + Tiefe bis 4,0 m - Rückbau Altanlagen- Dosiertechnik für Flockungsmittel, Flockungshilfsmittel-Werkplanung, Dokumentation, Inbetriebnahme, Probebetrieb-

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/04/2022
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu 2.10) Varianten sind für die nachfolgenden Bereiche zugelassen: Anstelle der monolithischen Ausführungen können Fertigteilvarianten angeboten werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die

Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich

der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an

den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“. Bei der Angebotsabgab ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz beizulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis

auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben

zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5

abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die

allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des

Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis von mindestens zwei Referenzen der letzten fünf Jahre -Umbau während des laufenden Betriebes in wasserwirtschaftlichen Anlagen - Nachweis der Zertifizierung nach WHG - Nachweis DVGW- Fachunternehmen nach DVGW GW 301 W1 alle Werkstoffe außer AZ - Zertifizierung nach AD 2000 für Druckgeräte und Rohrleitungen- - Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 AK 2 sowie D und I - Die Nachweise der Zertifizierungen gelten als erbracht, wenn die vorgenannten Zertifikate eingereicht werden. Anstelle des Vorgenannten können auch vergleichbare Zertifikate beigebracht werden. Die Nachweise haben in deutscher Sprache zu erfolgen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Sicherheit mittels Bürgschaften gemäß Vergabeunterlagen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/02/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/02/2022
Ortszeit: 09:00
Ort:

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2021

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