Los 17 - Abbruch Bestandsgebäude; Neubau eines Gebäudes für eine Katastrophenschutzeinheit inkl. Garage und Lagerbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 30385/1/6/21/823
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 17 - Abbruch Bestandsgebäude; Neubau eines Gebäudes für eine Katastrophenschutzeinheit inkl. Garage und Lagerbereich
Abbruch eines Gebäudekomplexes einschließlich HLSE-Installation
Baustelleneinrichtung einschl. Bauzaun, Sanitäranlagen
8.032m3 Abbruch Gebäudekomplex einschl. HLSE-Installation
Schadstoffklasse bis Z2
Deponieklasse bis DK II
1.664m3 Fundamentabbruch
1.900m2 Baufeldfreimachung
12 St Schächte und zugehörige Entwässerungsleitungen
85m Wasserleitungsgraben für Versorger (TW) herstellen und Leitung einbetten, verfüllen
Oberfläche Asphalt wieder herstellen
Annaberg-Buchholz, DE
Abbruch eines Gebäudekomplexes einschließlich HLSE-Installation
Baustelleneinrichtung einschl. Bauzaun, Sanitäranlagen
8.032m3 Abbruch Gebäudekomplex einschl. HLSE-Installation
Schadstoffklasse bis Z2
Deponieklasse bis DK II
1.664m3 Fundamentabbruch
1.900m2 Baufeldfreimachung
12 St Schächte und zugehörige Entwässerungsleitungen
85m Wasserleitungsgraben für Versorger (TW) herstellen und Leitung einbetten, verfüllen
Oberfläche Asphalt wieder herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf
221 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/221.pdf
222 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/222.pdf
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/223.pdf
235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf
236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Es werden insgesamt 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/444.pdf
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf
221 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/221.pdf
222 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/222.pdf
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/223.pdf
235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf
236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Es werden insgesamt 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/444.pdf
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
124 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf
221 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/221.pdf
222 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/222.pdf
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/223.pdf
235 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf
236 https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Es werden insgesamt 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/444.pdf
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Titel 06.02 Leitungsgräben im öffentlichen / fremden Bereich wird gesondert durch die Erzgebirge Trinkwasser GmbH "ETW" beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de