RLT-Anlagen (21E00166 - 21840117 PR Westerland / Grundsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 21E00166 - 21840117
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
RLT-Anlagen (21E00166 - 21840117 PR Westerland / Grundsanierung)
Für das in ca. 1902 ursprünglich als Amtsgericht errichteten und heute als Polizeidienststelle genutzten Hauptgebäudes im Kirchenweg 21 in 25980 Westerland/ Sylt sind Grundinstandsetzung-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen geplant. Der Altbauteil des Gebäudes steht voll umfänglich unter Denkmalschutz. Es ist für die anstehenden Baumaßnahmen vollständig geräumt. Zukünftig werden 3 Geschosse (UG, EG u. OG) vorwiegend als Verwaltungsgebäude genutzt. Das Dachgeschoss wird anteilig als RLT-Zentrale ausgewiesen, der Rest des Dachgeschosses ist ungenutzt.
25980 Westerland / Sylt
Auszuführenden Leistungen im Wesentlichen:
Es wird eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und einem „Change-Over“ Heiz-/Kühlregister mit einem Luftwechsel von etwa 16.000 m³/h im DG errichtet. Die Wärme-/Kälteversorgung erfolgt über eine geothermische Anlage. Raumlufttechnisch werden Sanitär-, Dusch- u. Funktionsräume sowie die Bereiche Labor, Wache, Sichere Zeugen und Gewahrsam be- u. entlüftet. Eine Befeuchtung erfolgt für die Bereiche Wache und Gewahrsam je über einen Kanalluftbefeuchter. Ein Serverraum erhält 2 redundante Klima-Split-Anlagen. Die MSR-Technik wird durch das Gewerk Gebäudeautomation erbracht, welches nicht in dieser Ausschreibung enthalten ist. Das Lüftungszentralgerät ist in Teilen über das Dach einzubringen.
Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/ Anwendung
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung
Arbeitsstättenrichtlinien
Unfallverhütungsvorschriften
DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18336, Abdichtungsarbeiten
DIN 18380, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18421, Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
DIN 18386, Gebäudeautomation
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18340, Trockenbauarbeiten
DIN 18360, Metallbauarbeiten
DIN 18364, Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18338, Dachdeckungsarbeiten
DIN 18451, Gerüstarbeiten
DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 16798-3, Lüftung von Nichtwohngebäuden
DIN EN 15780, Luftleitungen - Sauberkeit von Lüftungsanlagen
DIN EN 12097, Luftleitungen – Anf. an Luftleitungsbauteile zur Wartung von Luftleitungssystemen
DIN 1946 Teil 7, Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien
DIN 4140, Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen ...
VDI 6022, Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte
VDI 2051, Raumlufttechnik für Laboratorien
MLAR_2020-09-03: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
M-LüAR_2016-02-10: Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen für das Land Schleswig-Holstein VV TB SH, Ausgabe Januar 2020
sowie den allgemein anerkannten Technischen Regeln.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Leistungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten gemäß den Vorgaben des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Die Referenzen sind vom Auftraggeber mit Stempel/Unterschrift zu bestätigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000844 oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Text wie zu III.1.1)
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Text wie zu III.1.1)
Text wie zu III.1.2)
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift Siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist
eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]