Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes SH mit Arzneimitteln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes SH mit Arzneimitteln
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. Beratung
5. administrative Leistungen.
Flensburg, Lübeck, Itzehoe, Neumünster, Kiel, Schleswig
Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren über andere Stellen bezogen werden.
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Gesamthöchstwert: 4.760.000,00 €
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Wird nicht 3 Monate vor Vertragsende seitens des MJEV oder der Vertragsapotheke der Vertrag gekündigt, verlängert sich dieser jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren (maximal bis zum 31.03.26).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG).
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke), jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018-2020) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Nachweis (Formblatt) über Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Belieferung insbesondere öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren jährlichen Auftragswerten), der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Benennung und berufliche Qualifikation der Projektleiterin/ des Projektleiters.
6. Eigenerklärung über die Qualifikation des mit der Durchführung des Auftrags verantwortlichen und benannten Personals.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum und Historie) (max. 4 DIN A 4 Seiten).
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
3. Angebotsschreiben
4. Preisblatt
5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle)
6. Darstellung des Versandweges Vertragsapotheke – Vollzugseinrichtung
7. Eigenerklärung, dass Sie den bei Auftragserteilung zu schließenden gesonderten Vertrag anerkennen.
8. Eigenerklärung, dass die geforderte Reaktionszeit bei Leistungsabruf durch den Auftraggeber gemäß Leistungsbeschreibung eingehalten wird
9. Eigenerklärung über die Bereitschaft, die Bestellzeiten über die Mindestbestellzeit zum Vorteil der Justizvollzugsanstalten auszuweiten gem. Nummer 9.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen, unter Angabe der von Ihnen angebotenen zeitlichen Vorgaben (Angabe Uhrzeit und den darauf folgenden Lieferzeitpunkt)
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]