Beschaffung von Cisco UCS-FI-6454-U Fabric Interconnect und Cisco UCSB-B200-M6-U Blade-Servern Referenznummer der Bekanntmachung: 10/18/21/060
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Cisco UCS-FI-6454-U Fabric Interconnect und Cisco UCSB-B200-M6-U Blade-Servern
Beschaffung von Cisco UCS-FI-6454-U Fabric Interconnect und Cisco UCSB-B200-M6-U Blade-Servern
Stadt Chemnitz
Amt für Informationsverarbeitung
Markt 1
09106 Chemnitz
Beschaffung von Cisco UCS-FI-6454-U Fabric Interconnect und Cisco UCSB-B200-M6-U Blade-Servern
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Im speziellen Fall handelt es sich um den teilweisen Austausch und die Erweiterung von Basiskomponenten des IT-Systems der Verwaltung, ohne die ein Dienstbetrieb in allen Bereichen nicht mehr möglich wäre.
Das System ist per Wartungsvertrag in der technischen Betreuung und Gewährleistung der in Betrieb befindlichen Komponenten an diesen Anbieter gebunden und seitens des Herstellers unterstützt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Cisco UCS-FI-6454-U Fabric Interconnect und Cisco UCSB-B200-M6-U Blade-Servern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]