Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.04.2020, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.03.2020 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 09.02.2022. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Maraviroc
ATC-Code: J05AX09; Maraviroc
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maraviroc
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.03.2022.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: [gelöscht] zu richten. Zusätzlich zu den Eigenerklärungen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als sechs Monate zum Vertragsbeginn.
Ort: Bonn
Land: Deutschland