Winterdienst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst
Durchführung des Winterdienstes an den gemeindeeigenen Liegenschaften. Aufgrund der Vielzahl der Liegenschaften wurde die Ausschreibung auf fünf Winterdienstbezirke (fünf Lose) aufgeteilt, wobei ein Dienstleister maximal für zwei Lose den Zuschlag erhalten soll.
Los 1: Schulzentrum
Los 2: Henstedt
Los 3: Ulzburg
Los 4: Rhen
Los 5: Feuerwachen
Winterdienst Schulzentrum
Winterdienst gem. Liegenschaften, Bezirk 1 - Schulzentrum
Winterdienst - Henstedt
Winterdienst gem. Liegenschaften, Bezirk 2 - Henstedt
Winterdienst - Ulzburg
Winterdienst gem. Liegenschaften, Bezirk 3 - Ulzburg
Winterdienst - Rhen
Winterdienst gem. Liegenschaften, Bezirk 4 - Rhen
Winterdienst - Feuerwachen
Winterdienst gem. Liegenschaften, Bezirk 5 - Feuerwachen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-21-0532000-4122.7) bis spätestens 28. Juli 2021, 23:59 Uhr an die GMSH, z. H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur
Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DINA-4-Seiten).
12. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
13. Ausgefülltes Preisblatt/Leistungsverzeichnis pro Los.
14. Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
15. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
16. Einreichung der unterschriebenen (durch den Auftraggeber) Bescheinigung über die Kenntnisnahme der Räum- und Streupläne und die Durchführung von Ortsbegehungen (Ausschlusskriterium).
17. Priorisierung der Lose. Bitte nennen Sie uns Ihre Priorisierungsreihenfolge der Lose (siehe "Vergabe nach Losen" gem. LV)
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Objektbesichtigungen:
Es finden verpflichtende Objektbesichtigungen statt. Die Teilnahmen sind unter Nennung der teilnehmenden Personen, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse, anzumelden [gelöscht] . Termine sind im folgenden Zeitraum möglich: 19.07.2021 - 03.08.2021. Die Termine finden einzeln unter Einhaltung der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen statt. Alle Teilnehmer erhalten am Besichtigungstag die "Bescheinigung über die Kenntnisnahme der Räum- und Streupläne und die Durchführung von Ortsbegehungen" unterschrieben, welche zwingend bei Angebotsabgabe in Kopie oder Original vorgelegt werden muss. Unternehmen die nicht an einem Besichtigungstermin teilgenommen haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de