Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk; Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.900.22

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYBW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYBW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk; Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.900.22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45247110 Kanalbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

24114 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option einer 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:

Bescheinigung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:

- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es

Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des

Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:

- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen

Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen

Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind

- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten

Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal

- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische

Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es werden nur Fachunternehmen zugelassen, die folgende Nachweise vorlegen:

Fachkunde, Leistungsstärke und Zuverlässigkeit:

Die Schachtmeister, Kolonnenführer oder Vorarbeiter (nachfolgend Kolonnenführer genannt) müssen über Erfahrungen im Kanalbau AK 2 Bereich Holzbohlenverbau in städt. Lage verfügen.

Es ist mit einem Einsatz von 5 Kolonnen zu rechnen, für mindestens 5 Kolonnenführer muss eine Referenz mit jeweils mindestens 3 Baustellen mit den o.g. Kriterien genannt werden.

Folgende Daten muss jede Referenz enthalten:

- Name des Kolonnenführers

- Lage und die wichtigsten technischen Details der Baustelle

- Ansprechpartner der städt. Bauleitung mit Rufnummer

Die gleichzeitige Betreuung mehrerer Baustellen durch einen Kolonnenführer im Stadtgebiet ist nicht zulässig.

Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) bis i) VOB/A nachzufordern und zu prüfen.

Gütesicherung Kanalbau:

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen: AK 2

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

*) Anforderungen aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".

Anforderungen an die Nachunternehmer

Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter dem Punkt Nachweise/ Bedingungen angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend Abschnitt Nachweise/ Bedingungen erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.

Gütesicherung der Ausführung

Sicherstellung der Qualifikation

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL- GZ 961 durchzuführen.

Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)

Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine, der vom AG anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL- Gütesicherung (in Form der Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.

Gütesicherung Flüssigboden:

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 und Hersteller H4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.

- Beurteilungsgruppe Anwender A4

- Beurteilungsgruppe Hersteller H4

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AN muss auch an den Wochenenden und während der Nachtstunden innerhalb von max. 1,0 Stunden für Notreparaturen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/01/2022
Ortszeit: 08:00
Ort:

Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.

Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 28.12.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Folgende Nachweise/ Angaben/ Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Urkalkulation

- Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn

- Ausgefüllte Formblätter zur Preisermittlung EFB 221 oder EFB 222 und EFB 223 gemäß VHB.

- MVAS 99 Bescheinigung für mindestens 1 Person im Unternehmen, welche über ein eintägiges MVAS 99 Zertifikat verfügt.

Der Zertifikatsinhaber muss weisungsbefugt und mindestens einmal pro Tag auf der Baustelle sein.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYBW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2021

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