Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk; Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.900.22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk; Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten
Neubau und Sanierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel und im Klärwerk Bülk
24114 Kiel
Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten
Option einer 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
Bescheinigung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Es werden nur Fachunternehmen zugelassen, die folgende Nachweise vorlegen:
Fachkunde, Leistungsstärke und Zuverlässigkeit:
Die Schachtmeister, Kolonnenführer oder Vorarbeiter (nachfolgend Kolonnenführer genannt) müssen über Erfahrungen im Kanalbau AK 2 Bereich Holzbohlenverbau in städt. Lage verfügen.
Es ist mit einem Einsatz von 5 Kolonnen zu rechnen, für mindestens 5 Kolonnenführer muss eine Referenz mit jeweils mindestens 3 Baustellen mit den o.g. Kriterien genannt werden.
Folgende Daten muss jede Referenz enthalten:
- Name des Kolonnenführers
- Lage und die wichtigsten technischen Details der Baustelle
- Ansprechpartner der städt. Bauleitung mit Rufnummer
Die gleichzeitige Betreuung mehrerer Baustellen durch einen Kolonnenführer im Stadtgebiet ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) bis i) VOB/A nachzufordern und zu prüfen.
Gütesicherung Kanalbau:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen: AK 2
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
*) Anforderungen aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".
Anforderungen an die Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter dem Punkt Nachweise/ Bedingungen angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend Abschnitt Nachweise/ Bedingungen erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.
Gütesicherung der Ausführung
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL- GZ 961 durchzuführen.
Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine, der vom AG anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL- Gütesicherung (in Form der Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.
Gütesicherung Flüssigboden:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 und Hersteller H4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.
- Beurteilungsgruppe Anwender A4
- Beurteilungsgruppe Hersteller H4
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.
Der AN muss auch an den Wochenenden und während der Nachtstunden innerhalb von max. 1,0 Stunden für Notreparaturen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 28.12.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Folgende Nachweise/ Angaben/ Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation
- Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn
- Ausgefüllte Formblätter zur Preisermittlung EFB 221 oder EFB 222 und EFB 223 gemäß VHB.
- MVAS 99 Bescheinigung für mindestens 1 Person im Unternehmen, welche über ein eintägiges MVAS 99 Zertifikat verfügt.
Der Zertifikatsinhaber muss weisungsbefugt und mindestens einmal pro Tag auf der Baustelle sein.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de