Sprachheilschule Ernst Busch / Los 33 - Bodenbelag Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/155
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprachheilschule Ernst Busch / Los 33 - Bodenbelag
Los 33 - Bodenbelag
Ernst-Wabra-Straße 34, 09123 Chemnitz
Erweiterungsbau: - 1 340 m² Linoleumbelag auf Zementestrich - 800 m Sockelleiste Holz - 35 m Fugenprofile Bestandsschulgebäude: - 2 960 m² Linoleumbelag auf Zementestrich - 1 740 m Sockelleiste Holz - 183 m Fugenprofile Sporthalle: - 120 m² Linoleumbelag auf Zementestrich - 125 m Sockelleiste Holz - 5 m Fugenprofile
Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge) zu leisten, wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne USt. beträgt.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. In offenen Verfahren ist die Sicherheit für Mängelansprüche auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch zu leisten, wenn die Auftragssumme unter 250.000 € ohne USt beträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sprachheilschule Ernst Busch / Los 33 - Bodenbelag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]