Neuartige Wege zur digitalen Literaturversorgung (OLEcon) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbw.eu/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuartige Wege zur digitalen Literaturversorgung (OLEcon)
Der Publikationsmarkt für wissenschaftliche Literatur ist im Umbruch. Die Wissenschaftspolitik sowie Forschungsförderer fördern und fordern Open Access Veröffentlichungen. Open Access (OA) gemäß Berliner Erklärung meint die freie Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen über das Internet ohne finanzielle, rechtliche oder anderweitige Barrieren für alle Interessierten. Die Open-Access-Transformation betrifft auch die Wirtschaftswissenschaften.
Die ZBW ist als weltweit größte Spezialbibliothek für wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur die zentrale Informationsinfrastruktureinrichtung für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung in Deutschland. Die strategische Zielsetzung der ZBW ist dabei, die wirtschaftswissenschaftliche Forschungsgemeinschaft zuverlässig, umfassend und nachhaltig mit relevanten wissenschaftlichen Fachinformationen zu versorgen sowie in enger Kooperation mit der Forschung Infrastrukturangebote zur Unterstützung von Forschungs- und Publikationsprozessen bereitzustellen. Die ZBW engagiert sich in vielfältiger Weise für OA.
Ziel der ZBW ist es, in den Fächern BWL und VWL den Anteil von OA zu erhöhen und mehr Publikationsorte für OA-Publikationen zu schaffen. Mit EconStor betreibt die ZBW bereits eines der größten Open-Access-Repositorien (Publikationsserver) für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Zudem gibt die ZBW selbst mehrere OA-Zeitschriften heraus: Die Zeitschriften Wirtschaftsdienst, IREE, sowie in Kooperation mit dem CEPS - Center for European Policy Studies die Zeitschrift Intereconomics.
Mit dem Sondertatbestand "Neuartige Wege für die digitale Literaturversorgung - Strategische Transformation der ZBW im Rahmen der Digitalisierung der Wissenschaft" pilotiert die ZBW neue Lizenz- und Geschäftsmodelle für Open Access. Im Rahmen des Sondertatbestands sollen unter anderen wissenschaftliche Zeitschriften gefördert werden. Der Oberbegriff "Zeitschriften" bezieht sich hier auf mehrmals jährlich in mehreren Issues bzw. Heften erscheinende Zeitschriften sowie andere periodisch erscheinende Werke wie Jahrbücher, die jährlich oder zweijährlich erscheinen. Konkret wird die ZBW mit dieser Vergabe zwei Arten von wissenschaftlichen Zeitschriften fördern:
- Subskriptionszeitschriften, die in ein OA-Modell umgewandelt werden sollen
- OA-Zeitschriften, für die ein nachhaltiges Finanzierungsmodell geschaffen werden soll
Die ZBW setzt damit auf eine konsequente Umstellung von Zeitschriften und anderen Publikationsarten auf OA.
Wechsel des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung einer Zeitschrift im Subskriptionsmodell mit bereits bestehender Hosting-Lösung auf Diamant Open Access unter der Dachmarke "OLEcon" (Wechsel des Geschäftsmodells). Die Kosten für die bestehende Hosting-Lösung können über die OLEcon Förderung finanziert werden.
Der Auftrag kann sich um bis zu 1,5 Jahre verlängern, sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
A = Ausschluss, B = Bewertung
A: Leitende:r Herausgeber:in, Editor-in-Chief, Managing Editor oder vergleichbare verantwortliche Position im Herausgeber:innengremium namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung des/der Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Stellvertretende(r) Herausgeber:in namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung stellvertretende(r) Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Wirtschaftswissenschaftliche Relevanz und wissenschaftliche Standards: (Die Zeitschrift gehört zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Disziplinen, definiert nach Sammelgebiet ZBW, Peer-Review-Verfahren, Verifizierbarkeit.)
B: Das Herausgebergremium ist aus Personen aus mehreren verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.
A: Die Herausgeber sind affiliert mit einer Forschungseinrichtung.
A: Die Zeitschrift richtet sich mindestens auch an ein wissenschaftliches Publikum (Zielgruppe sind Forschende, Praktiker können erwähnt sein, sollten aber nicht ausschließlich Zielgruppe sein)
B: Reputation, ausgedrückt durch Rankings z.B. vhb Jourqual, Handelsblattranking, etc. (in keinem Ranking, in einem Ranking, in zwei oder mehr Rankings)
A/B: Interesse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungscommunity an der Zeitschrift als Publikumsorgan: 1 Autor :innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (A), mehr Autor:innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (B, 2 - 3 oder > 3); Autor:innen stammen aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen/Institutionen (A) bzw. mehreren Institutionen (A, mindestens 2 Institutionen, B 3 - 5 oder > 5).
A: Rechtliche Situation der Zeitschrift: Rechte liegen bei Herausgeber:innen oder Rechte liegen bei einem Verlag und dieser ist zu Verhandlungen bereit und hat das schriftlich bestätigt. Falls keine der beiden Alternativen zutrifft und die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser nicht zu Verhandlungen bereit ist, führt dies zum Ausschluss.
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung der Finanzierung und Planung des nachhaltigen Erscheinens einer Zeitschrift als Diamant OA Zeitschrift unter der Dachmarke "OLEcon", die bereits in OA erscheint und über eine bestehende Hosting-Lösung verfügt (nachhaltige Planung des Geschäftsmodells). Die Kosten für die bestehende Hosting-Lösung können über die OLEcon Förderung finanziert werden.
Der Auftrag kann sich um bis zu 1,5 Jahre verlängern, sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
A = Ausschluss, B = Bewertung
A: Leitende:r Herausgeber:in, Editor-in-Chief, Managing Editor oder vergleichbare verantwortliche Position im Herausgeber:innengremium namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung des/der Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Stellvertretende(r) Herausgeber:in namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung stellvertretende(r) Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Wirtschaftswissenschaftliche Relevanz und wissenschaftliche Standards: (Die Zeitschrift gehört zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Disziplinen, definiert nach Sammelgebiet ZBW, Peer-Review-Verfahren, Verifizierbarkeit.)
B: Das Herausgebergremium ist aus Personen aus mehreren verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.
A: Die Herausgeber sind affiliert mit einer Forschungseinrichtung.
A: Die Zeitschrift richtet sich mindestens auch an ein wissenschaftliches Publikum (Zielgruppe sind Forschende, Praktiker können erwähnt sein, sollten aber nicht ausschließlich Zielgruppe sein)
B: Reputation, ausgedrückt durch Rankings z.B. vhb Jourqual, Handelsblattranking, etc. (in keinem Ranking, in einem Ranking, in zwei oder mehr Rankings)
A/B: Interesse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungscommunity an der Zeitschrift als Publikumsorgan: 1 Autor :innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (A), mehr Autor:innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (B, 2 - 3 oder > 3); Autor:innen stammen aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen/Institutionen (A) bzw. mehreren Institutionen (A, mindestens 2 Institutionen, B 3 - 5 oder > 5).
A: Rechtliche Situation der Zeitschrift: Rechte liegen bei Herausgeber:innen oder Rechte liegen bei einem Verlag und dieser ist zu Verhandlungen bereit und hat das schriftlich bestätigt. Falls keine der beiden Alternativen zutrifft und die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser nicht zu Verhandlungen bereit ist, führt dies zum Ausschluss.
Wechsel des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung einer Zeitschrift im Subskriptionsmodell auf Diamant Open Access unter der Dachmarke "OLEcon" (Wechsel des Geschäftsmodells) und Wechsel der Hosting-Lösung. Die Vermittlung zu der nicht kommerziellen Publikationsplattform TIB Open Publishing und Finanzierung dieses Hosting-Angebots wird von der ZBW beigestellt.
Dieser Auftrag kann sich um bis zu 1,5 Jahre verlängern, sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
A = Ausschluss, B = Bewertung
A: Leitende:r Herausgeber:in, Editor-in-Chief, Managing Editor oder vergleichbare verantwortliche Position im Herausgeber:innengremium namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung des/der Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Stellvertretende(r) Herausgeber:in namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung stellvertretende(r) Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Wirtschaftswissenschaftliche Relevanz und wissenschaftliche Standards: (Die Zeitschrift gehört zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Disziplinen, definiert nach Sammelgebiet ZBW, Peer-Review-Verfahren, Verifizierbarkeit.)
B: Das Herausgebergremium ist aus Personen aus mehreren verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.
A: Die Herausgeber sind affiliert mit einer Forschungseinrichtung.
A: Die Zeitschrift richtet sich mindestens auch an ein wissenschaftliches Publikum (Zielgruppe sind Forschende, Praktiker können erwähnt sein, sollten aber nicht ausschließlich Zielgruppe sein)
B: Reputation, ausgedrückt durch Rankings z.B. vhb Jourqual, Handelsblattranking, etc. (in keinem Ranking, in einem Ranking, in zwei oder mehr Rankings)
A/B: Interesse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungscommunity an der Zeitschrift als Publikumsorgan: 1 Autor :innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (A), mehr Autor:innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (B, 2 - 3 oder > 3); Autor:innen stammen aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen/Institutionen (A) bzw. mehreren Institutionen (A, mindestens 2 Institutionen, B 3 - 5 oder > 5).
A: Rechtliche Situation der Zeitschrift: Rechte liegen bei Herausgeber:innen oder Rechte liegen bei einem Verlag und dieser ist zu Verhandlungen bereit und hat das schriftlich bestätigt. Falls keine der beiden Alternativen zutrifft und die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser nicht zu Verhandlungen bereit ist, führt dies zum Ausschluss.
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung der Finanzierung und Planung des nachhaltigen Erscheinens einer Zeitschrift als Diamant OA Zeitschrift unter der Dachmarke "OLEcon", die bereits in OA erscheint und die Publikationsplattform wechseln will (nachhaltige Planung des Geschäftsmodells). Die Vermittlung zu einer nicht-kommerziellen Publikationsplattform und Finanzierung dieses Hosting-Angebots wird von der ZBW beigestellt.
Dieser Auftrag kann sich um bis zu 1,5 Jahre verlängern, sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
A = Ausschluss, B = Bewertung
A: Leitende:r Herausgeber:in, Editor-in-Chief, Managing Editor oder vergleichbare verantwortliche Position im Herausgeber:innengremium namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung des/der Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Stellvertretende(r) Herausgeber:in namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung stellvertretende(r) Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Wirtschaftswissenschaftliche Relevanz und wissenschaftliche Standards: (Die Zeitschrift gehört zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Disziplinen, definiert nach Sammelgebiet ZBW, Peer-Review-Verfahren, Verifizierbarkeit.)
B: Das Herausgebergremium ist aus Personen aus mehreren verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.
A: Die Herausgeber sind affiliert mit einer Forschungseinrichtung.
A: Die Zeitschrift richtet sich mindestens auch an ein wissenschaftliches Publikum (Zielgruppe sind Forschende, Praktiker können erwähnt sein, sollten aber nicht ausschließlich Zielgruppe sein)
B: Reputation, ausgedrückt durch Rankings z.B. vhb Jourqual, Handelsblattranking, etc. (in keinem Ranking, in einem Ranking, in zwei oder mehr Rankings)
A/B: Interesse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungscommunity an der Zeitschrift als Publikumsorgan: 1 Autor :innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (A), mehr Autor:innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (B, 2 - 3 oder > 3); Autor:innen stammen aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen/Institutionen (A) bzw. mehreren Institutionen (A, mindestens 2 Institutionen, B 3 - 5 oder > 5).
A: Rechtliche Situation der Zeitschrift: Rechte liegen bei Herausgeber:innen oder Rechte liegen bei einem Verlag und dieser ist zu Verhandlungen bereit und hat das schriftlich bestätigt. Falls keine der beiden Alternativen zutrifft und die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser nicht zu Verhandlungen bereit ist, führt dies zum Ausschluss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundlegende Informationen zur Zeitschrift:
ISSN, aktuelle Webseite, d.h. zum Zeitpunkt der Bewerbung für OLEcon, aktueller Verlag bzw. Publikationsplattform, aktuelles Geschäftsmodell (z.B. finanziert durch Subskriptionen, "Abos", finanziert durch Projektförderung u.ä.), Angabe, seit wann die Zeitschrift erscheint, Angabe, in welchen Datenbanken die Zeitschrift indexiert ist. Falls vorhanden, Angaben zu Impact Faktoren.
Keine Ausschlussgründe "Zuverlässigkeit":
Die Bewerber:innen erklären, dass
- die Bewerber:innen keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bietende in Frage stellen. Dies ist der Fall, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen;
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr);
g) §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
h) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist Bewerber:innen zuzurechnen, wenn sie für diese Bewerber:innen bzw. diesen Bieter:innen bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Or-ganisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für Bewerber:innen oder Bieter:innen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- über das Vermögen der Bewerber:innen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Ferner erklären wir, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Bewerber:innen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen ordnungsgemäß nachgekommen sind nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat.
- Bewerber:innen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, die durch Rechtsvorschriften der EU, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, Tarifverträge oder die im Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.
- Bewerber:innen keine Vereinbarung mit einem anderen Wirtschaftsteilnehmer getroffen haben, die eine Wettbewerbsverzerrung bezweckt.
Nettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020)
siehe oben
A = Ausschluss, B = Bewertung
A: Leitende:r Herausgeber:in, Editor-in-Chief, Managing Editor oder vergleichbare verantwortliche Position im Herausgeber:innengremium namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung des/der Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Stellvertretende(r) Herausgeber:in namentlich mit Titel/Qualifikation/Affiliation zur wissenschaftlichen Einrichtung benannt.
B: Berufserfahrung stellvertretende(r) Herausgeber:in (0 - 5, 6 - 10 oder > 10)
A: Wirtschaftswissenschaftliche Relevanz und wissenschaftliche Standards: (Die Zeitschrift gehört zum Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Disziplinen, definiert nach Sammelgebiet ZBW, Peer-Review-Verfahren, Verifizierbarkeit.)
B: Das Herausgebergremium ist aus Personen aus mehreren verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.
A: Die Herausgeber sind affiliert mit einer Forschungseinrichtung.
A: Die Zeitschrift richtet sich mindestens auch an ein wissenschaftliches Publikum (Zielgruppe sind Forschende, Praktiker können erwähnt sein, sollten aber nicht ausschließlich Zielgruppe sein)
B: Reputation, ausgedrückt durch Rankings z.B. vhb Jourqual, Handelsblattranking, etc. (in keinem Ranking, in einem Ranking, in zwei oder mehr Rankings)
A/B: Interesse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungscommunity an der Zeitschrift als Publikumsorgan: 1 Autor :innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (A), mehr Autor:innen aus deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen (B, 2 - 3 oder > 3); Autor:innen stammen aus mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen/Institutionen (A) bzw. mehreren Institutionen (A, mindestens 2 Institutionen, B 3 - 5 oder > 5).
A: Rechtliche Situation der Zeitschrift: Rechte liegen bei Herausgeber:innen oder Rechte liegen bei einem Verlag und dieser ist zu Verhandlungen bereit und hat das schriftlich bestätigt. Falls keine der beiden Alternativen zutrifft und die Rechte bei einem Verlag liegen und dieser nicht zu Verhandlungen bereit ist, führt dies zum Ausschluss.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6R9WX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Die ZBW weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt haben;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.