Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 65/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule Zwickau
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Zwickau, DE
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule, Los 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Im Zuge der Sanierung und Anpassung sind folgende Maßnahmen geplant:
• Verstärkung von Fundamenten und Erneuerung der Sohle in zwei Teilbereichen
• Vertikalabdichtung erdberührte Außenwände
• Instandsetzung Natursteinfassade Altbau
• WDVS Fassaden (ohne Altbau)
• Sonnen-, Blendschutz, Verdunklung Süd- und Ostseite
• Erneuerung Dachdeckung, Schneefang und Regenentwässerung
• Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
• Umstrukturierung durch Umsetzung des Musterraumprogramms und der Ausgliederung des ehemaligen Hortbereichs in einen Neubau
• Schallschutzmaßnahmen an Decken (Absorber-Rasterdecken)
• Erneuerung von Wand- und Deckenbeläge bzw. Anstrichen
• teilweise Erneuerung von Türen
• teilweise Erneuerung von Bodenbelägen
• Erneuerung Elektroanlage einschließlich Beleuchtung (LED) sowie Blitzschutz- und Er-dungsanlage (ohne BMA u. SIB)
• Erneuerung Sanitär- und Wärmeversorgungsanlage
• mechanische Lüftungsanlage in einem Teilbereich
• Erneuerung Entwässerung in Außenanlagen
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“. Diese Leistungen werden in 2 Stufen beauftragt und sind entsprechend zu erbringen, Stufe 1: 1.1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung, 1.1.1 bis 1.1.4 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“, 2. Besondere Leistungen: 2.1.4 Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“; Stufe 2 (optional): 1.2 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens, 1.2.1 bis 1.2.10 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unter II.2.4 aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers im Sinne des § 132 GWB. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgender Voraussetzung im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die durch die - mit der Planung beauftragten - Auftragnehmer ermittelten Kosten (Kostenvoranschlag) bzw. geprüfte Angebotssumme der bietenden Baufirmen (Kostenanschlag) liegen innerhalb des durch den Auftraggeber genehmigten Budgets oder die Kosten bzw. Angebotssumme überschreiten das Budget, der Auftraggeber ist jedoch in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und
• der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, sodass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV, Frist zur Abgabe der Angebote 23 Tage
• Es ist erforderlich, die Schule im laufenden Betrieb abschnittsweise zu sanieren, da nur in sehr begrenztem Umfang Ausweichflächen zur Verfügung stehen.
• Die bauabschnittsübergreifenden Leistungen müssen zwingend in den Schulferien erbracht werden.
• Daher sind der Ausführungsbeginn 05.07.2021 - vor Beginn der Schulferien und das Ausführungsende 04.08.2023 - zwei Wochen vor Ende der Schulferien - erforderlich
• Das beschleunigte Verfahren ist - aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Sachbearbeiters - zur Termineinhaltung erforderlich.
• Es handelt sich um standardisierte Leistungen, sodass die Bieter ihre Angebote ohne größeren Aufwand erstellen können.
• Der Angebotspreis kann von den Bietern ohne größere Probleme und ohne erheblichen Zeitbedarf kalkuliert werden.
• Von den Bietern werden nur die minimal notwendigen Unterlagen und Nachweise verlangt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule Zwickau
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]