Bau- und betriebsfertige Lieferung von 2 Stück 140 m3 Klappschuten
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau- und betriebsfertige Lieferung von 2 Stück 140 m3 Klappschuten
Bau - und Lieferung von 2 Stück Klappschuten.
Länge = 29 m, Breite = 7,00 m, Höhe = 3,37 m,
Stahlgewicht ca. 60 t/Schute
Lübeck
Bau - und Lieferung von 2 Stück Klappschuten.
Länge = 29 m, Breite = 7,00 m, Höhe = 3,37 m, Laderaumvolumen max. 140 m3 Gesamtgewicht ca. 70 t/Schute Die zu liefernden Transportklappschuten werden insbesondere für die Unterhaltungsbaggerungen in den Lübecker Häfen und Gewässern benötigt, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Die Schuten wird ebenfalls als Klappschuten für Steinvorschüttungen von Kaimauern verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag für die Vergabe "Bau-und betriebsfertige Lieferung von 2 Klappschuten"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsterbrocker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.