Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 020C Fassadearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00472
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 020C Fassadearbeiten
Los 020C Fassadenarbeiten, 04315 Leipzig
Leipzig
Vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Glasfaserbeton (EG) und Aluminium-Verbundplatten (OG’s) für den Baukörper Neubau Gymnasium: - 890 m² (abgewickelte Fläche) hinterlüftete Außenwandbekleidung aus Glasfaserbetonele-menten auf Stahlbetonwänden Fassade und Stützen montiert einschl. Wärmedämmung (MW) und Aluminium-Unterkonstruktion, nicht sichtbar befestigt als Agraffenbefestigung mit Hin-terschnittankern bestehend aus U-, L- und Plattenelementen, inkl. Anti - Graffitischutz, bzw. Hydrophobierung - 1.600 m² hinterlüftete Außenwandbekleidung aus Aluminium-Verbundplatten / Elementen auf Stahlbetonwänden Fassade und Stützen montiert einschl. Wärmedämmung (MW) und Aluminium-Unterkonstruktion, teilweise nicht sichtbar befestigt als Agraffenbefestigung und teilweise sichtbar befestigt mit Schraubverbindungen
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 020C Fassadearbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).