Mitarbeiterbefragung (02/PE/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiterbefragung (02/PE/2021)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Durchführung, Analyse, Auswertung einer bei der Auftraggeberin durchzuführenden Mitarbeiterbefragung in Zusammenarbeit mit den bei der Auftraggeberin zuständigen Bereichen und anschließender Durchführung des Folgeprozesses. Die Auftraggeberin schließt über die fachlichen Dienstleistungen zur Mitarbeiterbefragung und zum Folgeprozess mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung (vgl. Besondere Vertragsbedingungen (50)) sowie für die Erbringung der technischen Dienstleistungen – Überlassung einer Software as a Service (SaaS) – Lösung, zur Mitarbeiterbefragung und zum Folgeprozess einen EVB-IT Dienstvertrag (53) ab.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit insgesamt 35 Beratungstage (technisch und fachlich) und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen insgesamt 70 Beratungstage (technisch und fachlich).
Hagen sowie im Weiteren Dresden, Erfurt und Berlin
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Folgende Ziele werden mit Mitarbeiterbefragung und dem Folgeprozess von der Auftraggeberin verfolgt:
• Befragung der Mitarbeitenden zur Weiterentwicklung
• Befragung der Mitarbeitenden zum Wertesystems,
• Erkennen, wie die Führungskräfte hinsichtlich ihres Führungsverhaltens und dem im Unternehmen gelebten und geschulten Führungsstil wahrgenommen werden
• Feststellen des Identifikationsgrades der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen und Analysieren, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ihre emotionale Bindung zu steigern.
• Feststellen der Arbeitssituation in den einzelnen Bereichen sowie ggf. belastender Faktoren
• Feststellen von Faktoren, die sich negativ oder positiv auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken können.
Als optionale Vertragsverlängerung und Dienstleistung umfasst die Ausschreibung im Weiteren die im regelmäßigen Turnus von zwei Jahren folgenden Mitarbeiterbefragungen 2024 und 2026 einschließlich Folgeprozessen bei der Auftraggeberin.
Die AGin hat die Realisierung der Option dem AN gegenüber bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Mitarbeiterbefragung 2024 + 2026 zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz
1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in
welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort
der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
1. Es sind zwei Referenzaufträge zu digitalen Mitarbeiterbefragungen aus den letzten drei Jahren aus den Bereichen öffentlicher Dienst und/oder Sozialversicherung, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung anzugeben. Referenzen 1 und 2
2. Es ist ein Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren anzugeben, der die Leistungsfähigkeit des Bieters bei der Entwicklung und Umsetzung eines Folgeprozesses nach Mitarbeiterbefragung, die einem Unternehmen wie der Auftraggeberin (Vergleichbarkeit hinsichtlich Größe und inhaltlichen Hintergrund eines laufenden digitalen Veränderungsprozesses) entspricht. Referenz 3
>> Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.
> Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen für die Durchführung der Dienstleistung
einsetzen, welche die Anforderungen der Eigenerklärung zum Projektteam (43) erfüllen.
>> Alle eingesetzten Personen beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend.
>> Der Auftragnehmer hat zu versichern, keine Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie
anzuwenden (44).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Mitarbeiterbefragung soll in einer Kontinuität von drei Zyklen erfolgen und die Auswertungen einen Zeitreihenvergleich aus den Jahren 2022, 2024 und 2026 ermöglichen.
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils
alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für
alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept
Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in
welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
>> Mit dem Angebot hat der Bieter ein schriftliche Kurzkonzept einschließlich Testzugang für die digitale Plattform sowie Arbeitsprobe vorzulegen (Ziffer 3 und 4 der BWB).
>> Es ist darüberhinaus mit dem Angebot eine kurze Darstellung zu den angegebenen Referenzen als pdf-Präsentation vorzulegen (Ziffer 5 der BWB).
>> Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie
Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) vorzulegen.
>> Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters zu vorgesehenen verantwortlichen Personen zur Ausführung
des Auftrags mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) vorzulegen.
>> Der Bieter hat dem Angebot die Eigenerklärung zur "Technologie von L. Ron Hubbard" (44) sowie die
Eigenerklärung zum Projektteam (43) vorzulegen.
>> Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabe-stelle für den Bieter,
der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die
für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)
anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.