Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Grundschule Rückmarsdorf - Erweiterungsneubau, Modernisierung, Interim Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-GSR-OPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Grundschule Rückmarsdorf - Erweiterungsneubau, Modernisierung, Interim
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt den Erweiterungsneubau, die Modernisierung und Interim für die Grundschule Rückmarsdorf, Leipzig.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. 13,0 Mio. EUR brutto
Bauwerkskosten (KG 300+400): derzeit ca. 9,0 Mio. EUR brutto
04178 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 sowie weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
TO 1 - Erweiterungsneubau
TO 2 - Modernisierung
TO 3 - Interim.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 für TO 3 beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen bis 9 stufenweise - einzeln oder im Ganzen - beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-9 liegt das Auftragsende voraussichtlich Dezember 2026 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 für TO 3 beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen bis 9 stufenweise - einzeln oder im Ganzen - beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kersten+Kopp Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.