90114 - GUW Lindenau - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-002-AR
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
90114 - GUW Lindenau - Los 2
Los 2: Technische Ausrüstung
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), Georgiring 3, 04103 Leipzig
Lieferung der Bahnstromversorgungsanlagen für das neu zu bauende Gleichrichterunterwerk Lindenau der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH.
Werksplanungen zu den ausgeschriebenen elektrotechnischen Komponenten, technische Abstimmungen, Herstellung und Lieferungen der notwendigen
elektrotechnischen Komponenten.
- eine SF6-Mittelspannungsschaltanlage
- zwei Bahn-Gleichrichtertransformatoren
- eine Gleichrichter-Rückleiter-Einheit (2x Gleichrichter, 1x Rückleiter)
- eine Gleichspannungsschaltanlage (gesamt 10 Felder)
- eine Eigenbedarfsschaltanlage, ein Bedienfeld, eine Batterieanlage sowie ein Fernwirkschrank
- Austausch der Schutzgeräte einer Mittelspannungsschaltanlage in einem zweiten GUW
- notwendiges Anlagenzubehör
- Durchführung von Versuchen und Nachweisen zu den Komponenten
- Inbetriebnahmeleistungen und Anlagendokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d36f7311a-82f478cb3a148ea
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d36f7311a-82f478cb3a148ea
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17d36f7311a-82f478cb3a148ea
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Unternehmen haben vorzugsweise als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5,0 % der Auftragssumme (netto, ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 5,0 der Auftragssumme (netto, einschließlich erteilter Nachträge)
- Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür ausschließlich das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Leipziger Gruppe (Leipziger AEB vom 1.9.2020, Modul A "Allgemeines") Vertragsbestandteil. Es gelten die Zahlungsbedingungen entsprechend Pkt.
A.8.4
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.