Schulneubau Gymnasium Messe-Allee
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulneubau Gymnasium Messe-Allee
Generalübernehmerleistungen für die Errichtung des Gymnasiums als 5-zügiges Gymnasium mit 1 Dreifachsporthalle und die Herstellung der Außenanlagen (Schul- und Sportfreianlagen) einschließlich der hierfür notwendigen Planungsleistungen (ab LPh 5).
Stadt Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums an der Messe-Allee in Leipzig als 5-zügiges Gymnasium mit einer Dreifachsporthalle. Die Planungsleistungen für das Vorhaben liegen für die LPh 1-3 vor. Die Leistungen der LPh 4 erfolgen durch den Auftraggeber bis zur Angebotseinholung und werden diesbezüglich auch Grundlage.
Für das Vorhaben sollen Generalübernehmerleistungen (GÜ) für die Errichtung des Gymnasiums nebst der Sporthalle und die Herstellung der Außenanlagen einschließlich der hierfür notwendigen Planungsleistungen (ab LPh 5) beschafft werden.
Die Inbetriebnahme der Schule ist für Mai 2024 vorgesehen. Die Projektkosten (KG 200-700) werden mit 32,2 Mio. € veranschlagt.
Für die beabsichtigte Beschaffung wurde von der Auftraggeberin eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Der im Vergabeverfahren ausgewählte Bestbieter soll das Vorhaben nach Zuschlagserteilung entsprechend beplanen und umsetzen. Hierfür soll er als Generalübernehmer beauftragt werden und ist daher sowohl für die vollständige und ordnungsgemäße Planung des Gymnasiums als auch für dessen ordnungsgemäße und zeitgerechte Fertigstellung verantwortlich. Die Planungsleistungen umfassen dabei insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Tragwerkplanung gemäß § 51 HOAI, Technische Anlagen gemäß § 55 HOAI, Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzkonzept.
Insgesamt sollen von dem Auftragnehmer sämtliche Leistungen erbracht werden, die zur vollständigen, funktionstauglichen und mangelfreien Erfüllung des Vorhabens erforderlich sind, unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften, Genehmigungen und Erlaubnisse in ihrer jeweils gültigen Fassung nebst aller sonstigen technischen Vorschriften und Normen in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung.
I) Referenzen (Maß der Einschlägigkeit / Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) - 60 %:
Aspekte für eine besonders hohe Einschlägigkeit / Vergleichbarkeit und damit eine hohe Bewertung sind u.a.:
– Referenz betrifft ein Projekt, bei dem aufgrund besonderer Grundstücksverhältnisse hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik / -organisation zu erfüllen waren;
– Referenz betrifft einen Schul- oder sonstigen Bildungsbau (inkl. Sporthalle) mit schulbau- oder bildungsspezifischen Anforderungen an die Gestaltung von Innenräumen;
– Baukosten des Projekts (Kostengruppen 300 und 400) belaufen sich auf mehr als 15 Mio. Euro (netto);
– Bruttogrundfläche größer 18.000 qm.
II) Qualifikation und Erfahrung des Projektverantwortlichen und seines Stellvertreters (Gesamtschau der zu bewertenden Qualifikation und Erfahrung des Projektverantwortlichen und seines Stellvertreters – die Wertung der beiden Personen erfolgt gleich gewichtet.): 10 %,
III) Personalausstattung – Gesamtzahl der Beschäftigten (Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte): 10 %,
IV) Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 10 %,
V) Spezifischer Umsatz (d. h. Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 10 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen).
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärungen über den Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice), die nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Bekanntmachung – sein darf, geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht.
Zu 2.: Der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 15,0 Mio. EUR betragen.
1. Referenzen: Darstellung der Referenzen ab 2016 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen;
Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im Schlüsselfertigbau für Bildungs-, Verwaltungs-, Büro- oder vergleichbare Gebäude, einschließlich Außenanlagen; die Planungsleistungen für alle Bauleistungen (Gebäude und Außenanlagen) müssen ab einschließlich LPh 5 bis LPh 8 erbracht worden sein. Die Abnahme des Referenzprojekts muss bereits erfolgt sein.
— Zeitraum der Referenzleistung: 2016 – heute (maßgeblich ist der Tag der Abnahme der Leistungen).
Für die wichtigsten Bauleistungen sollen auf Aufforderung Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (z. B. Referenzschreiben) beigelegt werden. [Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt der Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet].
2. Namentliche Benennung des für die Planung und Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 10 Jahre (anhand von Referenzen) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
3. Benennung ggf. eines Architekten (Person namentlich inkl. Firmenadresse), dessen sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Bauvorlageberechtigung bedienen kann, oder ein anderweitiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine gesonderte Erklärung des Architekten in Bezug auf das ausgeschriebene Vorhaben nachzufordern.
4. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren.
5. Angaben und Eigenerklärung zum Vorhandenseins bzw. Zugriffsmöglichkeit einer technischen Ausstattung:
Erforderlich ist die Darlegung des Vorhandenseins bzw. der Zugriffsmöglichkeit auf folgende technische Ausstattung:
— CAD-Software mit Austauschschnittstelle dwg, dxf,
— Software für Terminplanung (kein Excel oder vergleichbar),
— und Software für Mängelerfassung /-verfolgung (kein Excel oder vergleichbar).
Zu 1.: Referenzen – mindestens 2 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen,
Zu 2.: Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters für Planung und Ausführung und seines Stellvertreters:
— Berufserfahrung von jeweils mindestens 5 Jahren,
— und jeweils mindestens 2 einschlägige persönlichen Referenzen der letzten 10 Jahre.
Zu 3.: Vorhandensein der Bauvorlageberechtigung nach § 65 SächsBO, ggf. durch Qualifikation eines Mitarbeiters als Architekten;
Zu 5.: Vorhandensein/Zugriffsmöglichkeit auf eine technischen Ausstattung mit:
— CAD-Software mit Austauschschnittstelle dwg, dxf,
— Software für Terminplanung (kein Excel oder vergleichbar),
— und Software für Mängelerfassung /-verfolgung (kein Excel oder vergleichbar).
1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 10. Dezember 2021, Ortszeit: 20.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland