Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Außenanlagen, Vergabenummer 32100227OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sülfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-borstel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Außenanlagen, Vergabenummer 32100227OV
Das Forschungszentrum Borstel plant den Neubau eines Forschungsgebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Leistungen in den Außenanlagen im folgenden Umfang (alles Circa-Angaben): 4.900 m2 Rohplanum überarbeiten, 300 m Leitungsgräben und 220 m Kabelgräben herstellen, 1.100 m3 Füllboden liefern, 500 m3 Bodenentsorgung, 1 Stk. Treppenanlage aus Betonfertigteilen einschl. Unterkonstruktion herstellen zzgl. 250 Stk. Betonfertigteilplatten verlegen auf 700 m2 Frostschutz- und Schottertragschichten, weitere 2.750 m2 Frostschutz-/Schottertragschicht herstellen und Betonpflaster verlegen, 650 m Einfassungen aus Betonborden, 485 m3 Unterboden und 310 m3 Oberboden liefern und einbauen, 1.930 m2 Rasen- und Pflanzfläche herstellen, 12 Stk. Großbaumpflanzungen, 23 Stk. Mast- und Bodenleuchten sowie 120 m2 WPC-Belag auf Außenterrasse inkl. Unterkonstruktion.
Sülfeld
Das Forschungszentrum Borstel plant den Neubau eines Forschungsgebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Leistungen in den Außenanlagen im folgenden Umfang (alles Circa-Angaben): 4.900 m2 Rohplanum überarbeiten, 300 m Leitungsgräben und 220 m Kabelgräben herstellen, 1.100 m3 Füllboden liefern, 500 m3 Bodenentsorgung, 1 Stk. Treppenanlage aus Betonfertigteilen einschl. Unterkonstruktion herstellen zzgl. 250 Stk. Betonfertigteilplatten verlegen auf 700 m2 Frostschutz- und Schottertragschichten, weitere 2.750 m2 Frostschutz-/Schottertragschicht herstellen und Betonpflaster verlegen, 650 m Einfassungen aus Betonborden, 485 m3 Unterboden und 310 m3 Oberboden liefern und einbauen, 1.930 m2 Rasen- und Pflanzfläche herstellen, 12 Stk. Großbaumpflanzungen, 23 Stk. Mast- und Bodenleuchten sowie 120 m2 WPC-Belag auf Außenterrasse inkl. Unterkonstruktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Außenanlagen, Vergabenummer 32100227OV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.smid-galabau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Sülfeld
Land: Deutschland