Mobilfunkhardware Non-Public Network 5G-Mobilfunknetzwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 055030/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkhardware Non-Public Network 5G-Mobilfunknetzwerke
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Mobilfunkhardware für Forschungs- und Entwicklungszwecke im Rahmen von Non-Public Networks.
Technische Universität Dresden
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Deutsche Telekom Professur für Kommunikationsnetze
Georg-Schumann-Straße 9
01187 Dresden
Das Mobilfunksystem besteht aus: - 5G-Netzwerkcore - Zwei Servern - Einem Switch Sowie RAN Equipment von 3 Herstellern. - RAN Hersteller 1 - Basisstation - Indoor Radio Hub - 8 Indoor Radio Units - GPS Node RAN Hersteller 2 - Basisstation - Outdoor Antenne - 4 Indoor Radio Units RAN Hersteller 3 - Server für DU und CU - 2 Indoor Radio Units
Die Wertung erfolgt nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilfunkhardware Non-Public Network 5G-Mobilfunknetzwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/