Erbringung von zusätzlichen SPNV-Leistungen Strecke Dresden – Leipzig (Saxonia-Linie RE 50)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: D-01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von zusätzlichen SPNV-Leistungen Strecke Dresden – Leipzig (Saxonia-Linie RE 50)
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Umfang von ca. 1 500 000 Zugkm wegen Verlängerung des bestehenden Verkehrsvertrages für die angegebene Strecke um ein Jahr bis Dezember 2026
Dresden - Leipzig
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Umfang von ca. 1 500 000 Zugkm wegen Verlängerung des bestehenden Verkehrsvertrages für die angegebene Strecke um ein Jahr bis Dezember 2026
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Beauftragung der zusätzlichen SPNV-Leistungen erfolgt im Wege der Verlängerung des ursprünglichen Verkehrsvertrages um ein Jahr bis Dezember 2026. Die Verlängerung erfolgt zum Zwecke der Harmonisierung der Laufzeit des ursprünglichen Verkehrsvertrages mit der Laufzeit des Verkehrsvertrages für das SPNV-Netz Elbe Elster und zum Zwecke eines einheitlichen Betriebsstartes nach vorheriger wettbewerblicher Vergabe der Leistungen des ursprünglichen Verkehrsvertrages und des Verkehrsvertrages für das SPNV-Netz Elbe Elster. Dem ursprünglichen Verkehrsvertrag mit DB Regio AG vom 17.6.2009 war ein wettbewerbliches Verfahren (Auftragsbekanntmachung vom 13.6.2008, ID: 2008-061913) vorausgegangen. Die damalige Auftragsvergabe an DB Regio AG wurde am 7.8.2009 bekannt gemacht (ID: 2009-092589). Die Auftragsvergabe für das SPNV-Netz Elbe Elster wurde am 14.3.2011 bekannt gemacht (ID: 2011-037400). Bei der Beauftragung der zusätzlichen SPNV-Leistungen handelt es sich um eine Auftragsänderung, die gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung erfolgt zugleich für den Zweckverband für den nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“