BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 034-81391
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20FEI43558
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
(5) Zusatzleistungen für Bauüberwachung vom 10.09.2021 - 20.09.2021 für Restarbeiten der Vorwegmaßnahmen
Die Beauftragung der Bauüberwachung für die Vorwegmaßnahme Modul 2 erfolgte entsprechend des geplanten Bauablaufes. Die zusätzlich notwendigen Leistungen konnten zum Zeitpunkt der Beauftragung der vertraglich vereinbarten Leistungen noch nicht erkannt und abgeschätzt werden und haben sich erst nach der Bauausführung der VM 2 ergeben, da Mängel in der Bauausführung auftraten, die im Rahmen der zusätzlichen Beauftragung seitens des AN Bau abgearbeitet werden. Der oben genannte Zeitraum der Arbeiten ist das Ergebnis aus der Sperrpausenabhängigkeit nachfolgender Arbeiten sowie der notwendigen Arbeitszeit zur Mängelbeseitigung und für Restarbeiten. Hierfür sind zusätzliche Leistungen der Bauüberwachung notwendig.
Die BÜ vor Ort hat bereits im Rahmen der vorher. Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zudem ist die BÜ in die Örtlichkeit eingewiesen, vor Ort eingerichtet. Ein Wechsel der BÜ hätte Mehrkosten für das Projekt zur Folge. Mit einer Vorlauffrist zur Anmeldung eines neuen BÜWs beim EBA war ein Wechsel der BÜ aus techn Gründen nicht möglich. Die Anmeldung der zusätzl. notwendigen Arbeiten vom 10.09.2021 bis 20.09.2021 konnte erst am 12.08.2021 erfolgen, da zunächst Abstimmungen mit dem AN Bau und zur Sperrpausenverfügbarkeit getroffen werden mussten.Ein Wechsel der BÜ für die Zusatzleistungen wäre mit einer Ausschreibung der Leistungen, mit der Einweisung des Personals vor Ort und der Einrichtung vor Ort und der Anmeldung der BÜ beim EBA verbunden. Eine zügige Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen muss geschehen, um den Bauablauf nicht zu gefährden. Zwangspunkt zur Fertigstellung ist Übergabe der mangelfreie Bauleistung an den AN Bau Hauptmaßnahme im Frühjahr 2022.