Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) für den Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6295
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) für den Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von vom BfArM zugelassenenen SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) abzuschließen.
bis zu 5.000.000 Stück, optional weitere 2.500.000 Stück
Hohenstein-Ernstthal und Leipzig oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von vom BfArM zugelassenenen SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) gemäß Vergabeunterlagen.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 2,5 Mio. Stück
Zu der Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 ist folgendes zu Vermerken:
Diese Rahmenvereinbarung kommt mit der Zuschlagserteilung durch das Polizeiverwaltungsamt zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach dem Erreichen der geschätzten Abnahmemenge. Die 84 Tage sind somit nur die geschätzte Laufzeit von ca. 12 Wochen, welche je nach Bedarf auch variieren kann.
bis zu 5.000.000 Stück, optional weitere 2.500.000 Stück
Hohenstein-Ernstthal und Leipzig oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von vom BfArM zugelassenenen SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) gemäß Vergabeunterlagen.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 2,5 Mio. Stück
Zu der Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 ist folgendes zu Vermerken:
Diese Rahmenvereinbarung kommt mit der Zuschlagserteilung durch das Polizeiverwaltungsamt zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach dem Erreichen der geschätzten Abnahmemenge. Die 84 Tage sind somit nur die geschätzte Laufzeit von ca. 12 Wochen, welche je nach Bedarf auch variieren kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
bis zu 5.000.000 Stück, optional weitere 2.500.000 Stück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
bis zu 5.000.000 Stück, optional weitere 2.500.000 Stück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363