Stromausschreibung Stadt Ahrensburg 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021DR000016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Stadt Ahrensburg 2022/2023
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Stadt Ahrensburg
Lieferzeitraum: 2022/2023,
Liefermenge: ca. 4.056.994 kWh/Jahr
Teillos 1 Stadt Ahrensburg (RLM)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Ahrensburg,
Lieferzeitraum: 2022/2023,
Liefermenge: ca. 1.225.995 kWh/Jahr
Teillos 2 Stadt Ahrensburg (SLP)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Ahrensburg,
Lieferzeitraum: 2022/2023,
Liefermenge: ca. 1.469.238 kWh/Jahr
Teillos 3 Stadt Ahrensburg (SB)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Ahrensburg,
Lieferzeitraum: 2022/2023,
Liefermenge: ca. 1.361.761 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Ahrensburg (RLM)
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Ahrensburg (SLP)
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Stadt Ahrensburg (SB)
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens bis zum 29.11.2021.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).