Präklinischer MR-Scanner

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de/med/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präklinischer MR-Scanner

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist die Beschaffung des präklinischen Magnetresonanzscanners PharmaScan 7T 70/16 US des Herstellers / Anbieters Bruker BioSpin MRI GmbH zum Einsatz im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand ist die Beschaffung des präklinischen Magnetresonanzscanners PharmaScan 7T 70/16 US des Herstellers / Anbieters Bruker BioSpin MRI GmbH zum Einsatz im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).

Für die Beschaffung kommt ausschließlich der präklinische Magnetresonanzscanner "PharmaScan 7T 70/16 US" des Unternehmens „Bruker BioSpin MRI GmbH“ in Betracht, da ausschließlich dieses Gerät eine anforderungsgerechte Nutzung im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen / am Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers gewährleistet und die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:

- hochauflösendes Magnetresonanzimaging / Aufnahme von hochauflösenden Bildern von Organen und Strukturen in Kleintieren (z.B. Mäuse/Ratten), bei niedrigen Messzeiten

- Aufzeichnen von hochauflösenden MR-Spektren in den Zielgeweben durch die Magnetresonanzspektroskopie (MRS).

Die für die angestrebte Forschungsarbeit essentielle Notwendigkeit durch die erhöhte räumliche Auflösung Veränderungen der Gewebemorphologie bis auf die mikroskopische Ebene hin in vivo zu untersuchen und zusätzlich den Stoffwechsel im Zielgewebe nicht-invasiv direkt quantifizierbar zu machen, wird sowohl derzeit als auch in näherer Zukunft von keiner anderen Technologie als MR-Scannern mit supraleitenden Magneten ermöglicht. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nur hochauflösende, supraleitende MR-Scanner die für den geplanten Einsatz zwingend erforderlichen Voraussetzungen bieten, um kausale Zuordnungen von Einfluss- und Zielgrößen zu treffen, und damit neue Pathomechanismen und ihre Stellglieder zu entschlüsseln. Diese Technologie präklinischer MR-Scanner mit supraleitenden Magneten wird aktuell nur durch das Unternehmen / den Hersteller Bruker angeboten.

Zudem ist zu berücksichtigten, dass das gegenständliche System als einziges am Markt befindliches System das so genannte „retrospektive Gaten“ durch die Benutzung von MR Navigatoren anbietet, was insbesondere auch für die Herzbildgebung am Kleintier essenziell ist und eine schnelleren Messzeit beinhaltet. Das retrospektive Gating ermöglicht es, dass die Bildgebung in allen Phasen des Herzschlags aktiv sein kann. Für die geplanten Forschungsvorhaben mit dem Fokus Herzbildgebung ist es unabdingbar, dass alle Phasen eines Herzschlages gemessen werden können, da nur so ein komplettes Bild des Herzrhythmus erzeugt werden kann. Letzteres ist zwingend erforderlich für den geplanten Einsatz.

Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen präklinischen Magnetresonanzscanners "PharmaScan 7T 70/16 US" die Durchführung der angestrebten Forschungsarbeiten; andernfalls wären die Forschungsvorhaben nicht durchführbar (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Präklinischer MR-Scanner

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021

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