Revision, Wartung und Prüfung der elektrotechnischen Anlagen am MPI-CBG und CSBD Referenznummer der Bekanntmachung: OV114-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revision, Wartung und Prüfung der elektrotechnischen Anlagen am MPI-CBG und CSBD
Revision, Wartung und Prüfung der elektrotechnischen Anlagen in den Gebäuden des MPI-CBG
Ortsfeste Anlagen
Dresden
Wartung und Prüfung ortsfester Anlagen in den Gebäuden des MPI-CBG
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Wartung und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, ortsfester Anlagen in Laboratorien und sonstiger Arbeitsmittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ortsfeste Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland